Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wassermeloni GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hildesheimer Str. 7, 30169 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 201796
EUID
DEP2305.HRA201796
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
906 IN 365/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau
Rolle
Sachwalter
Adresse
Gellertstraße 6, 30175 Hannover
Telefon
0511 54368830
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2025 , 09:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.10.2025
Berichtstermin
13.11.2025 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
20.04.2026 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
28.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wassermeloni GmbH & Co. KG ist am 01.09.2025 eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sachwalters, Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau, durchgeführt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.10.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 13.11.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird eine besondere Gläubigerversammlung für den 20.04.2026 einberufen, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters zu beschließen, insbesondere die freihändige Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes in Berlin für 10.000,00 €. Zudem wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 28.07.2026 bestimmt wurde. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 365/25 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wassermeloni GmbH & Co. KG, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRA 201796), vertr. d.: 1. Wassermeloni Verwaltungs GmbH, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Demis…
906 IN 365/25 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wassermeloni GmbH & Co. KG, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRA 201796), vertr. d.: 1. Wassermeloni Verwaltungs GmbH, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Demis Meloni, Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 20.04.2026, 14:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch beim Amtsgericht Schöneberg (Berlin) zu einem Kaufpreis i. H. v. 10.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 365/25 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wassermeloni GmbH & Co. KG, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRA 201796), vertr. d.: 1. Wassermeloni Verwaltungs GmbH, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Demis…
906 IN 365/25 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wassermeloni GmbH & Co. KG, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRA 201796), vertr. d.: 1. Wassermeloni Verwaltungs GmbH, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Demis Meloni, Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 365/25 - 7 -: Über das Vermögen der Wassermeloni GmbH & Co. KG, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRA 201796), vertr. d.: 1. Wassermeloni Verwaltungs GmbH, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Demis Meloni, Hannover, (Geschä…
906 IN 365/25 - 7 -: Über das Vermögen der Wassermeloni GmbH & Co. KG, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRA 201796), vertr. d.: 1. Wassermeloni Verwaltungs GmbH, Hildesheimer Straße 7, 30169 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Demis Meloni, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 09:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau, Gellertstraße 6, 30175 Hannover, Tel.: 0511 54368830, Fax: 0511 54368833.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.10.2025 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 13.11.2025, 14:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.09.2025
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