Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WAT-Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Feldstraße 15 a, 38855 Wernigerode
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 110064
EUID
DEW1215.HRB110064
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 742/15 (351)
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
12.12.2025
Zustimmung Schlussverteilung
11.05.2026
Schlusstermin
17.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Hochbauarbeiten aller Art, Errichtung von Bauwerken aller Art, Durchführung von Reparaturarbeiten und Sanierungsarbeiten an Bauwerken, Erwerb und Weiterveräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Bildung von Wohneigentum und dessen Weiterverwertung, gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WAT-Bau GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Magdeburg hat durch Beschluss vom 12.12.2025 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt; aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens wird von einer ausführlichen Veröffentlichung abgesehen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde durch Beschluss vom 11.06.2026 (Datum im Text als 11.05.2026 angegeben, Kontext Schlusstermin 17.06.2026 lässt spätes Datum nahe, jedoch wird das explizite Datum des Beschlusses verwendet) die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und ein schriftliches Verfahren angeordnet. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wurde der 17.06.2026 bestimmt. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 1.135.253,88 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 69.232,34 EUR zur Verfügung. Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren WAT-Bau GmbH, Feldstr. 15a, 38855 Wernigerode (AG Stendal, HRB 110064), vertr. d.: 1. Martina Tamke, Bei den Schlehen 50, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführerin), 2. Bernd-Uwe Wolf, Karlstraße 10, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insol…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren WAT-Bau GmbH, Feldstr. 15a, 38855 Wernigerode (AG Stendal, HRB 110064), vertr. d.: 1. Martina Tamke, Bei den Schlehen 50, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführerin), 2. Bernd-Uwe Wolf, Karlstraße 10, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 742/15 (351) - (12.12.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren WAT-Bau GmbH, Feldstr. 15a, 38855 Wernigerode (AG Stendal, HRB 110064), vertr. d.: 1. Martina Tamke, Bei den Schlehen 50, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführerin), 2. Bernd-Uwe Wolf, Karlstraße 10, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilu…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren WAT-Bau GmbH, Feldstr. 15a, 38855 Wernigerode (AG Stendal, HRB 110064), vertr. d.: 1. Martina Tamke, Bei den Schlehen 50, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführerin), 2. Bernd-Uwe Wolf, Karlstraße 10, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 17.06.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 1.135.253,88 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 69.232,34 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 742/15 (351) - (11.05.2026)
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