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Insolvenzprofil
WATERREBELS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 15782
EUID
DEG1103.HRB15782
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 263/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Wittkowski
Termine & Fristen
Schlusstermin
07.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERREBELS GmbH ist die Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO erfolgt. Zuvor wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 07.04.2025 vorzubringen waren. Die Summe der zu berücksende Forderungen beträgt 68.264,91 Euro, während der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Masse 944,21 Euro umfasst. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Regelvergütung sowie Auslagen für den Insolvenzverwalter Dr. Wittkowski auf Basis einer Insolvenzmasse von 12.185,55 Euro festgesetzt. Das Verfahren ist infolge der vollzogenen Schlussverteilung gemäß § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERREBELS GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 15782 CB), Am Kanal Gebäude 61, 15749 Mittenwalde wird das Verfahren aufgehoben, weil die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem.…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERREBELS GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 15782 CB), Am Kanal Gebäude 61, 15749 Mittenwalde wird das Verfahren aufgehoben, weil die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Die Erinnerung ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 28. Mai 2026
Az.: 63 IN 263/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERREBELS GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 15782 CB), Am Kanal Gebäude 61, 15749 Mittenwalde sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Dr. Wittkowski - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Rege…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERREBELS GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 15782 CB), Am Kanal Gebäude 61, 15749 Mittenwalde sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Dr. Wittkowski - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 2 Zustellungen á 3,50 Euro) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 12.185,55 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 17. Februar 2025
Az.: 63 IN 263/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERREBELS GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 15782 CB), Am Kanal Gebäude 61, 15749 Mittenwalde wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Im Rahmen des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) erhalte…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERREBELS GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 15782 CB), Am Kanal Gebäude 61, 15749 Mittenwalde wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Im Rahmen des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) erhalten die Beteiligten Gelegenheit bis zum 07.04.2025 schriftlich: Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu erheben. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 07.04.2025 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 68.264,91 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt 944,21 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
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