Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WBH Bedachungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ivo-Beucker-Straße 40, 40237 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 71495
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1101.HRB71495
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 124/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt
Adresse
Immermannstr. 15, 40210 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anfang der Tätigkeit des Verwalters
19.03.2018
Frist zur Stellungnahme
28.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erledigung aller mit einer Dachdeckerei und Bauklempnerei verbundenen Arbeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Dach & Fassade
Geschäftstätigkeit
Erledigung von Arbeiten im Bereich Dachdeckerei und Bauklempnerei
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WBH Bedachungs GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis vorgelegt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 28.08.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Laut dem vorliegenden Text beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 326.100,69 EUR. Es steht kein verteilungsfähiger Massebestand zur Verfügung. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins angeordnet. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger wurden auf die Ausschlussfristen hingewiesen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WBH Bedachungs GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, übt sein Amt seit dem 19.03.2018 aus. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit ge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WBH Bedachungs GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, übt sein Amt seit dem 19.03.2018 aus. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 28.08.2026 Stellung zu nehmen. Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 326.100,69 EUR. Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung. Die Schlussverteilung erfolgt nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 09.09.2026 die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 124/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71495 eingetragenen WBH Bedachungs GmbH, Ivo-Beucker-Straße 40, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herbert Wenderholm, Ivo-Beuc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 124/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71495 eingetragenen WBH Bedachungs GmbH, Ivo-Beucker-Straße 40, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herbert Wenderholm, Ivo-Beucker-Straße 40, 40237 Düsseldorf
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 326.100,69 EUR.
Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 124/17
Amtsgericht Düsseldorf, 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 124/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71495 eingetragenen WBH Bedachungs GmbH, Ivo-Beucker-Straße 40, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herbert Wenderholm, Ivo-Beuc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 124/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71495 eingetragenen WBH Bedachungs GmbH, Ivo-Beucker-Straße 40, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herbert Wenderholm, Ivo-Beucker-Straße 40, 40237 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 28.08.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
a.
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
b.
Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
501 IN 124/17
Amtsgericht Düsseldorf, 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 124/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71495 eingetragenen WBH Bedachungs GmbH, Ivo-Beucker-Straße 40, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herbert Wenderholm
Insolvenz…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 124/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71495 eingetragenen WBH Bedachungs GmbH, Ivo-Beucker-Straße 40, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herbert Wenderholm
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Immermannstr. 15, 40210 Düsseldorf
werden die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
G r ü n d e
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 19.03.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.05.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Darüber hinaus sind die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagenfestzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 124/17
Amtsgericht Düsseldorf, 09.09.2026
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