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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im Insolvenzverfahren der Weber Handelshaus UG, vertreten durch Geschäftsführer Hartmut Weber, ist das Verfahren bereits eröffnet. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat angeordnet, die bis zum 10.06.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen gemäß § 177 I 2 InsO. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin bis zum 24.06.2024 schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eingegangene Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht aus. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
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