Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 54251
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Insolvenzprofil
Wechsler Feinfisch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wildweg 6, 50374 Erftstadt
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 54251
EUID
DER3306.HRB54251
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 343/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.08.2025 , 12:16 Uhr
Eröffnung
01.11.2025 , 10:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.12.2025
Berichtstermin
14.01.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
14.01.2026 , 10:00 Uhr
Insolvenzplanabstimmung
10.08.2026 , 11:00 Uhr
Aufhebung
01.09.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Fischräucherei und die Herstellung und Veredelung von Fischprodukten aller Art und deren Vertrieb.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 05.08.2025 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wechsler Feinfisch GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.11.2025 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 31.07.2025. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.12.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 14.01.2026 angesetzt. In diesem Termin wird auch über die Person des Insolvenzverwalters sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wechsler Feinfisch GmbH ist am 01.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 05.08.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Forderungen der Gläubiger si…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wechsler Feinfisch GmbH ist am 01.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 05.08.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 14.12.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, einschließlich des Berichts- und Prüfungstermins, ist für den 14.01.2026 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird eine schriftliche Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 03.08.2026 festgelegt ist. Zudem ist ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über diesen und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung für den 10.08.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wechsler Feinfisch GmbH ist am 01.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt bestellt worden. Die Forderungen der Gläubiger waren bis zum 14.12.2025 anzumelden. E…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wechsler Feinfisch GmbH ist am 01.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt bestellt worden. Die Forderungen der Gläubiger waren bis zum 14.12.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Berichtstermin und Prüfungstermin fand am 14.01.2026 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Insolvenzplan erstellt, dessen Erörterung und Abstimmung am 10.08.2026 stattfand. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist mit einem Endbetrag von 147.602,47 € zuzüglich Mehrwertsteuer festgesetzt worden. Das Verfahren ist am 01.09.2026 aufgehoben worden, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig geworden ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen
Geschäft…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen
Geschäftszweig: der Betrieb einer Fischräucherei und die Herstellung und Veredelung von Fischprodukten aller Art und deren Vertrieb.
ist am 05.08.2025, um 12:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 343/25
Amtsgericht Köln, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, gegründet am 22.10.2004, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen, Wildweg 6, 50374 E…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, gegründet am 22.10.2004, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen, Wildweg 6, 50374 Erftstadt
Geschäftszweig: der Betrieb einer Fischräucherei und die Herstellung und Veredelung von Fischprodukten aller Art und deren Vertrieb.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2025, um 10:43 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln, Telefon: 0221 292 998 30, Fax: 0221 292 998 38.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 14.01.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplans,
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, Ganzen oder in Teilen freihändig an Dritte oder an nahestehende Personen i.S.d. § 162 InsO zu veräußern bzw. die Gläubigerversammlung stimmt einer solchen ggf. bereits erfolgten Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens zu,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Annahme oder Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder beizulegen, oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Verwertung des schuldnerischen Vermögens im Ganzen nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit) bzw. äußert sich nicht bis zum schriftlichen Termin
, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70k IN 343/25
Amtsgericht Köln, 01.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen, Wildweg 6, 50374 …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen, Wildweg 6, 50374 Erftstadt
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
03.08.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
22.07.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 343/25
Amtsgericht Köln, 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen, Wildweg 6, 50374 …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen, Wildweg 6, 50374 Erftstadt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Loschelder Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Konrad-Adenauer-Ufer 11, 50668 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 14.07.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 10.08.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 227.
Der Termin dient zugleich ggfs. zur Anhörung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzverwalters
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
70k IN 343/25
Amtsgericht Köln, 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen, Wildweg 6, 50374 …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen, Wildweg 6, 50374 Erftstadt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Loschelder Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Konrad-Adenauer-Ufer 11, 50668 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung X €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 147.602,47 € X €
Endbetrag X €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.11.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der vorgelegten Berechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse (unter Berücksichtigung des Vorsteuererstattungsanspruchs gemäß BGH)1.043.009,76 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 63.196,21 € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 104 Gläubigern auf 4.340,00 €.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren, insbesondere auf Grund der folgenden Umstände:
- Fortführung des Unternehmens
- Auslandssachverhalte
- intensiver Investorenprozess
- Insolvenzplan(erstellung)
- Betreuung des Massekredits
- Lieferantenmanagement
und dem Umstand, dass der Verwalter bereits als vorläufiger Verwalter mit der Sache - die allerdings im eröffneten Verfahren überwiegend andere Tätigkeiten als im Eröffnungsverfahren mit sich brachte - betraut war,
ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 225 % sowie des 1-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von 142.191,47 € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.08.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß auf 3.500,00 EUR festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen in Höhe von 1.911,00 EUR festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 eingesehen werden.
70k IN 343/25
Amtsgericht Köln, 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen, Wildweg 6, 50374 Erf…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen, Wildweg 6, 50374 Erftstadt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Loschelder Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Konrad-Adenauer-Ufer 11, 50668 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln
wird am 01.09.2026 um 9.00 Uhr aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 14.07.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
70k IN 343/25
Amtsgericht Köln, 01.09.2026
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