Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WECO Contact GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
In der Aue 6, 63584 Gründau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 96696
EUID
DEM1502.HRB96696
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 589/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Netzel
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 370022-0
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
11.04.2025
Berichtstermin
20.05.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Dachbedeckungen und Isolierungen jeglicher Art auf eigene und fremde Rechnung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WECO Contact GmbH mit Sitz in Hanau ist am 01.02.2025 eröffnet worden. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Netzel (Kanzlei Brinkmann & Partner). Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 11.04.2025 schriftlich anzumelden und etwaige Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 20.05.2025 um 10:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Hanau statt. Eine Korrektur der Registerangabe ergab, dass die Registernummer korrekt HRB 93696 lautet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 589/24 Am 01.02.2025 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der WECO Contact GmbH, Donaustraße 15, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 96696), vertr. d.: Detlef Fritsch, Friedrichstraße 66, 31832 Springe, (Geschäftsführer),. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Netzel, B…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 589/24 Am 01.02.2025 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der WECO Contact GmbH, Donaustraße 15, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 96696), vertr. d.: Detlef Fritsch, Friedrichstraße 66, 31832 Springe, (Geschäftsführer),. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Netzel, Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 370022-0, Fax: 069 370022-111.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 11.04.2025.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Dienstag, 20.05.2025, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 589/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WECO Contact GmbH, Donaustraße 15, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 96696), vertr. d.: Detlef Fritsch, Friedrichstraße 66, 31832 Springe, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.02.2025 (Bestimmung des Berichts- und Prüfungstermins) berichtigt worden.
Statt AG…
70 IN 589/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WECO Contact GmbH, Donaustraße 15, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 96696), vertr. d.: Detlef Fritsch, Friedrichstraße 66, 31832 Springe, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.02.2025 (Bestimmung des Berichts- und Prüfungstermins) berichtigt worden.
Statt AG Hanau, HRB 96696 muss es richtig heißen: AG Hanau, HRB 93696.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hanau, 03.03.2025
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