Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Plus DDD GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Edisonstr. 7, 63477 Maintal
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 96525
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1502.HRB96525
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 477/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.12.2024 , 16:00 Uhr
Eröffnung
05.02.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.03.2025
Widerspruchsfrist
12.04.2025
Besondere Gläubigerversammlung
28.09.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
27.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Führen einer Medienagentur bzw. einer Werbeagentur, der Im- und Export von Druckmedien sowie die Ausführung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Aufstellung von Gerüsten und Konstruktionen für alle Druckbereiche.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Werbeagenturen
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Führen einer Werbeagentur, Im- und Export von Druckmedien sowie Bauarbeiten für Gerüste und Konstruktionen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH ist am 05.02.2025 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 14.0:\%03.2025 schriftlich in Euro anzumelden und etwaige Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensangelegenheiten (z. B. zur Person des Insolvenzverwalters, zum Fortgang des Verfahrens oder zur Verwertung der Masse) müssen bis zum 12.04.2025 schriftlich eingereicht werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 05.12.2024 ist über das Vermögen der Plus DDD GmbH in Maintal die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 05.02.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Nikolaus Ackerma…
Am 05.12.2024 ist über das Vermögen der Plus DDD GmbH in Maintal die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 05.02.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 14.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensfragen müssen schriftlich bis zum 12.04.2025 eingereicht werden.
Am 05.12.2024 ist über das Vermögen der Plus DDD GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 05.02.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter ist nun als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger h…
Am 05.12.2024 ist über das Vermögen der Plus DDD GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 05.02.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter ist nun als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 14.03.2025 anzumelden. Widersprüche gegen Forderungen sowie diverse Anträge sind schriftlich bis zum 12.04.2025 einzureichen. Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung ist ein Termin für den 28.09.2026 um 10:30 Uhr im Raum C 163 des Insolvenzgerichts Hanau bestimmt worden. Auf dieser Versammlung soll über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Abgeltungsvergleichs mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer bezüglich der Ansprüche nach § 15b InsO und § 135 InsO, beschlossen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH ist am 05.02.2025 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 05.12.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Verwalter auch im Hauptv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH ist am 05.02.2025 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 05.12.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Verwalter auch im Hauptverfahren tätig. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.03.2025 anzumelden. Ein Widerspruchstermin für Forderungen ist auf den 12.04.2025 festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 28.09.2026 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere einen Abgeltungsvergleich mit dem Geschäftsführer, zu beschließen. Zudem wurde ein Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist auf den 27.11.2026 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH ist am 05.02.2025 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 05.12.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Verwalter auch im Hauptv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH ist am 05.02.2025 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 05.12.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Verwalter auch im Hauptverfahren tätig. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.03.2025 anzumelden. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wurde für den 28.09.2026 angesetzt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere einen Abgeltungsvergleich mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer, zu beschließen. Zudem wurde ein Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist auf den 27.11.2026 bestimmt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 477/24 Am 05.02.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Plus DDD GmbH, Edisonstraße 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96525), vertr. d.: 1. Ulrich Hartmann, Bahnhofstraße 145, 63477 Maintal, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Nikolaus A…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 477/24 Am 05.02.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Plus DDD GmbH, Edisonstraße 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96525), vertr. d.: 1. Ulrich Hartmann, Bahnhofstraße 145, 63477 Maintal, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3689 0, Fax: 06021 3689 24, E-Mail: info@kanzlei-haf.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 14.03.2025.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 12.04.2025 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 05.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 477/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH, Edisonstraße 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96525), vertr. d.: Ulrich Hartmann, Bahnhofstraße 145, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist am 05.12.2024 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfüg…
Az.: 70 IN 477/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH, Edisonstraße 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96525), vertr. d.: Ulrich Hartmann, Bahnhofstraße 145, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist am 05.12.2024 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3689 0, Fax: 06021 3689 24, E-Mail: info@kanzlei-haf.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 05.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 477/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH, Edisonstraße 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96525), vertr. d.: 1. Ulrich Hartmann, Bahnhofstraße 145, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung a…
70 IN 477/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH, Edisonstraße 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96525), vertr. d.: 1. Ulrich Hartmann, Bahnhofstraße 145, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 28.09.2026, 10:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Abgeltungsvergleichs mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer bezüglich der Ansprüche nach § 15b InsO und § 135 InsO
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 477/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH, Edisonstraße 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96525), vertr. d.: 1. Ulrich Hartmann, Bahnhofstraße 145, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftli…
70 IN 477/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH, Edisonstraße 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96525), vertr. d.: 1. Ulrich Hartmann, Bahnhofstraße 145, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 477/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH, Edisonstraße 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96525), vertr. d.: Ulrich Hartmann, Bahnhofstraße 145, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgericht…
70 IN 477/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plus DDD GmbH, Edisonstraße 7, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96525), vertr. d.: Ulrich Hartmann, Bahnhofstraße 145, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 15 Prozentpunkten beantragt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 28.09.2026
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