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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wedrisch GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, zuständig für die Führung des Handelsregisters (HRB 728673). Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Baden-Baden. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 11.09.2026 den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht schriftlich zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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