Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weekly Impulse GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Gartenstraße 1-3, 63225 Langen (Hessen)
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42711
EUID
DEM1114.HRA42711
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 443/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt LL.M. Christoph Nowak
Kanzlei
CURATOR AG
Adresse
Homburger Landstraße 838, 60437 Frankfurt am Main
Telefon
069/20 97 39 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.08.2024 , 16:13 Uhr
Insolvenzmasseunzulänglichkeit angezeigt
06.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weekly Impulse GmbH & Co. KG, Gartenstraße 1-3, 63225 Langen (Hessen) (HRB 42711), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen sowie der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weekly Impulse GmbH & Co. KG wurde zunächst im Antragsverfahren vor dem Amtsgericht Offenbach am Main behandelt. Am 06.08.2024 um 16:13 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weekly Impulse GmbH & Co. KG wurde zunächst im Antragsverfahren vor dem Amtsgericht Offenbach am Main behandelt. Am 06.08.2024 um 16:13 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt LL.M. Christoph Nowak von der CURATOR AG bestellt. Später hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 443/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weekly Impulse GmbH & Co. KG, Gartenstraße 1-3, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRA 42711), vertr. d.: 1. Weekly Health Verwaltungs GmbH, Kettelerstraße 37, 63500 Seligenstadt, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Florian Amstutz, (Geschäftsführe…
8 IN 443/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weekly Impulse GmbH & Co. KG, Gartenstraße 1-3, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRA 42711), vertr. d.: 1. Weekly Health Verwaltungs GmbH, Kettelerstraße 37, 63500 Seligenstadt, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Florian Amstutz, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 443/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Weekly Impulse GmbH & Co. KG, Gartenstraße 1-3, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRA 42711), vertr. d.: 1. Weekly Health Verwaltungs GmbH, Kettelerstraße 37, 63500 Seligenstadt, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Florian Amstutz, (Geschäf…
8 IN 443/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Weekly Impulse GmbH & Co. KG, Gartenstraße 1-3, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRA 42711), vertr. d.: 1. Weekly Health Verwaltungs GmbH, Kettelerstraße 37, 63500 Seligenstadt, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Florian Amstutz, (Geschäftsführer), ist am 06.08.2024 um 16:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. Christoph Nowak, CURATOR AG, Homburger Landstraße 838, 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/20 97 39 - 0, Fax: 069/ 20 97 39 - 29 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
01.10.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 443/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weekly Impulse GmbH & Co. KG, Gartenstraße 1-3, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRA 42711),
vertreten durch:
1. Weekly Health Verwaltungs GmbH, Kettelerstraße 37, 635…
Amtsgericht Offenbach am Main
01.10.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 443/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weekly Impulse GmbH & Co. KG, Gartenstraße 1-3, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRA 42711),
vertreten durch:
1. Weekly Health Verwaltungs GmbH, Kettelerstraße 37, 63500 Seligenstadt, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Florian Amstutz, (Geschäftsführer),
wird heute, am 01.10.2024 um 09:54 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt LL.M. Christoph Nowak, CURATOR AG, Homburger Landstraße 838, 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/20 97 39 - 0, Fax: 069/ 20 97 39 - 29
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt LL.M. Christoph Nowak vom 25.09.2024.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 443/24. Am 01.10.2024 um 09:54 Uhr ist über das Vermögen der Weekly Impulse GmbH & Co. KG, Gartenstraße 1-3, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRA 42711), vertr. d.: 1. Weekly Health Verwaltungs GmbH, Kettelerstraße 37, 63500 Seligenstadt, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Florian Am…
Geschäftsnummer: 8 IN 443/24. Am 01.10.2024 um 09:54 Uhr ist über das Vermögen der Weekly Impulse GmbH & Co. KG, Gartenstraße 1-3, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRA 42711), vertr. d.: 1. Weekly Health Verwaltungs GmbH, Kettelerstraße 37, 63500 Seligenstadt, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Florian Amstutz, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt LL.M. Christoph Nowak, CURATOR AG, Homburger Landstraße 838, 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/20 97 39 - 0, Fax: 069/ 20 97 39 - 29.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis 21.11.2024: ,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Am 12.12.2024 um 10 Uhr, Saal 166 im Neubau, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.