Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weeklywine EUROPE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wiesenstraße 17, 65843 Sulzbach am Taunus
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 131442
EUID
DEM1201.HRB131442
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 839/26 W-33-
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.05.2026 , 13:00 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 14:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
- Export, Import und Vertrieb von alkoholischen Getränken (u.a. Wein, Whiskey), - Export und Import und Vertrieb von Gläsern zum Verzehr von alkoholischen Getränken, - Export und Import und Vertrieb von Lebensmitteln; sowie jegliche Tätigkeiten, die dem vorgenannten Zwecke förderlich sind
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Weeklywine EUROPE GmbH ist am 29.05.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter bestellt worden.
Über das Vermögen der Weeklywine EUROPE GmbH ist am 29.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter bestellt worden. Am 01.07.20…
Über das Vermögen der Weeklywine EUROPE GmbH ist am 29.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter bestellt worden. Am 01.07.2026 um 14:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Mit der Eröffnung ist der Schuldnerin die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen worden. Rechtsanwalt Markus Walter ist zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 839/26 W-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Weeklywine EUROPE GmbH, Wiesenstraße 17 B, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 131442), vertr. d.: Chang-Soup Fischer, (Geschäftsführer), ist am 29.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet wo…
810 IN 839/26 W-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Weeklywine EUROPE GmbH, Wiesenstraße 17 B, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 131442), vertr. d.: Chang-Soup Fischer, (Geschäftsführer), ist am 29.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 839/26 W-33-: In dem Insolvenzverfahren Weeklywine EUROPE GmbH, Wiesenstraße 17 B, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 131442),
vertreten durch:
Chang-Soup Fischer, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2026 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschu…
810 IN 839/26 W-33-: In dem Insolvenzverfahren Weeklywine EUROPE GmbH, Wiesenstraße 17 B, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 131442),
vertreten durch:
Chang-Soup Fischer, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2026 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.07.2026
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