der Erwerb und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Weiterer Unternehmensgegenstand ist die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen an Tochterunternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen sowie die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an diese Unternehmen und die Vornahme sämtlicher Dienstleistungen in diesem Zusammenhang
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Beteiligungsverwaltung
Geschäftstätigkeit
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie Erbringung von Dienstleistungen und Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an Tochterunternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der weGROUP GmbH wurde am 02.02.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 09.06.2026 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 24.07.2026 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 04.0ng.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der weGROUP GmbH in Wetzlar ist am 09.06.2026 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 02.02.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der weGROUP GmbH in Wetzlar ist am 09.06.2026 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 02.02.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.07.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 04.09.2026. Eine Gläubigerversammlung ist für den 03.11.2026 anberaumt, um über den notariellen Verkauf von Anteilen an der Wetzlar Industrie Solutions GmbH zu entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 18/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der weGROUP GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 7848), vertr. d.: 1. Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), ist am 02.02.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin a…
3 IN 18/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der weGROUP GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 7848), vertr. d.: 1. Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), ist am 02.02.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 18/26 : Über das Vermögen der weGROUP GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 7848), vertr. d.: 1. Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Pl…
3 IN 18/26 : Über das Vermögen der weGROUP GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 7848), vertr. d.: 1. Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.07.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 04.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.07.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (04.09.2026) liegt, auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 18/26 In dem Insolvenzverfahren weGROUP GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 7848), vertr. d.: 1. Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 03.11.2026, 14:00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, W…
3 IN 18/26 In dem Insolvenzverfahren weGROUP GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 7848), vertr. d.: 1. Manuel Rupp, Emanuelenweg 2, 35619 Braunfels, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 03.11.2026, 14:00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
zu dem notariellen Verkauf der durch die Schuldnerin gehaltenen Anteile an der Wetzlar Industrie Solutions GmbH (AG Wetzlar, HRB 8569) zu einem Kaufpreis in Höhe von € 20.000,00
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Wetzlar, 17.09.2026
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