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Insolvenzprofil
Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 29, 54689 Irrhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 31513
EUID
DET2408V.HRB31513
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Schlusstermin
28.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks und die Herstellung sowie der Vertrieb von Transportbeton und Baustoffen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Handel mit Waren aller Art, soweit es dem Unternehmen dienlich ist. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Bauträgertätigkeit.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH ist eröffnet. Der Schuldner betreibt ein Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmen sowie ein Betonfertigteilwerk. Die Geschäftsführung wird durch Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch vertreten. Das Amtsgericht Bitburg hat beschlossen, der Schuldnerin, den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Frist für diese Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung des Beschlusses. Der vollständige Vergütungsantrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 15.04.2026.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Weiland und Dipl.-Ing. Walter Heinisch. Das Amtsgericht Bitburg hat in einem Beschluss vom 15.04.2026 den Gläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantra…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Weiland und Dipl.-Ing. Walter Heinisch. Das Amtsgericht Bitburg hat in einem Beschluss vom 15.04.2026 den Gläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. In einer weiteren Bekanntmachung vom 23.07.2026 ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden und ein Schlusstermin auf den 28.09.2026 bestimmt worden. Dieser Termin dient der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, der Erörterung der Schlussrechnung sowie der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler sind festgesetzt worden; die genauen Beträge sind nicht veröffentlicht, jedoch werden Zustellungskosten in Höhe von 3.522,40 EUR nebst Umsatzsteuer erwähnt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH ist anhängig. Der Termin zur Schlussverteilung ist auf den 28.09.2026 bestimmt worden und dient der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, der Erörterung der Schlussrechnung sowie der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Es wurde f…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH ist anhängig. Der Termin zur Schlussverteilung ist auf den 28.09.2026 bestimmt worden und dient der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, der Erörterung der Schlussrechnung sowie der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Es wurde festgestellt, dass dieser Termin schriftlich erfolgt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler sind festgesetzt worden; die Beträge unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Zustellungskosten in Höhe von 3.522,40 EUR nebst Umsatzsteuer wurden anerkannt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und d…
9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bitburg, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), ist die Zustimmung zur Schlussverteilung…
9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und Schlusstermin bestimmt auf:
28.09.2026.
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), sind die Vergütung und Auslagen des Inso…
9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bitburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 3.522,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [Anzahl eintragen] erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), wird festgestellt, dass der Termin am 28…
9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), wird festgestellt, dass der Termin am 28.09.2026 schriftlich erfolgt.
Amtsgericht Bitburg, 04.09.2026
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