Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 114666
EUID
DEM1201.HRB114666
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 298/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/365 069 980
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.06.2024 , 17:20 Uhr
Eröffnung
08.07.2024 , 15:11 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
15.07.2024
Berichtigung Eröffnungsbeschluss
18.07.2024
Masseunzulänglichkeit angezeigt
18.07.2024
Forderungsanmeldefrist
16.09.2024
Berichtstermin
07.10.2024
Prüfungstermin
07.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Sattlerei und Polsterei sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 12.06.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb GmbH in Offenbach am Main die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 08.07.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Eröffnungsbeschluss wird am 18.07.2024 berichtigt, um den firmenrechtlichen Zusatz GmbH zu korrigieren. Am 15.07.2024 und erneut am 18.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 16.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung ist der 07.10.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 298/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114666), vertr. d.: Andreas Wilpert, (Gesellschafter), ist am 12.06.2024 um 17:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antr…
8 IN 298/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114666), vertr. d.: Andreas Wilpert, (Gesellschafter), ist am 12.06.2024 um 17:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 298/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114666),
vertreten durch:
Andreas Wilpert, (Gesellschafter),
wird heute, am 08.07.2024 um 15:11 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, …
8 IN 298/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114666),
vertreten durch:
Andreas Wilpert, (Gesellschafter),
wird heute, am 08.07.2024 um 15:11 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 08.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 298/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb GmbH, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114666),
vertreten durch:
Andreas Wilpert, (Gesellschafter),
wird der Eröffnungsbeschluss vom 8.7.2024 wegen eines Schreibversehens dahin…
8 IN 298/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb GmbH, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114666),
vertreten durch:
Andreas Wilpert, (Gesellschafter),
wird der Eröffnungsbeschluss vom 8.7.2024 wegen eines Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass die Firma der Schuldnerin den Zusatz GmbH trägt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 298/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb GmbH, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114666), vertr. d.: Andreas Wilpert, (Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zu…
8 IN 298/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb GmbH, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114666), vertr. d.: Andreas Wilpert, (Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 298/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114666), vertr. d.: Andreas Wilpert, (Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erf…
8 IN 298/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114666), vertr. d.: Andreas Wilpert, (Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 298/24
Am 08.07.2024 um 15:11 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb GmbH, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114666), vertr. d.: Andreas Wilpert, (Gesellschafter),.
Zum Insolvenzverwal…
Geschäftsnummer: 8 IN 298/24
Am 08.07.2024 um 15:11 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Weinbrenner Sattlerei-Meisterbetrieb GmbH, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114666), vertr. d.: Andreas Wilpert, (Gesellschafter),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 16.09.2024 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 07.10.2024.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;
==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.07.2024
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