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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weißenbacher Alexandra, Energiesysteme 360 e.K., erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren (Tabellenblattnummer 137 - 141, 143 - 199). Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 31.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt ist, gelten als festgestellt.
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