Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 66037
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Insolvenzprofil
wekita GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ulanenstr. 1, 40468 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 66037
EUID
DER1101.HRB66037
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 245/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
29.01.2026 , 08:37 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.03.2026
Berichtstermin
23.03.2026 , 11:45 Uhr
Prüfungstermin
23.03.2026 , 11:45 Uhr
Insolvenzplanverfahren
19.05.2026 , 10:30 Uhr
Aufhebung
30.06.2026 , 24:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben von Kindertagesbetreuungseinrichtungen und frühkindlichen Bildungseinrichtungen; Erbringung von Managementdienstleistungen für Kindertagesbetreuungseinrichtungen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen, die mit der Aufnahme bzw. Aufrechterhaltung des Kindertagesbetreuungseinrichtungsbetriebs in Zusammenhang stehen, insbesondere die Beratung, die Verwaltung, die Planung, die Einrichtung, das Qualitätsmanagement.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der wekita GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist am 29.01.2026 eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags vom 17.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin berechtigt ist, die Masse unter Aufsicht der Sachwalterin zu verwalten. Zur Sachwalterin ist Rechtsanwältin Annamia Beyer bestellt worden. Forderungen sind bis zum 02.0erm 2026 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen sind für den 23.03.2026 angesetzt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde ein Erörterungs- und Abstimmungstermin über einen Insolvenzplan sowie ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 19.05.2026 bestimmt. Zudem sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Sachwalterin sowie des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der wekita GmbH ist am 29.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht der Sachwalterin Annamia Beyer die Masse verwaltet. Forderungen waren bis zum 02.03.2026 anzumelden. Ein Berich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der wekita GmbH ist am 29.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht der Sachwalterin Annamia Beyer die Masse verwaltet. Forderungen waren bis zum 02.03.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin für Gläubiger fanden am 23.03.2026 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Insolvenzplanverfahren eingeleitet; der Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war am 19.05.2026 angesetzt. Die Vergütung des Sachwalters ist festgesetzt worden. Das Verfahren ist zum Ablauf des 30.06.2026 aufgehoben worden, nachdem der Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 245/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66037 eingetragenen wekita GmbH, Hammerdorfstraße 127, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Kurt Theo Brückmann,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übe…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 245/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66037 eingetragenen wekita GmbH, Hammerdorfstraße 127, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Kurt Theo Brückmann,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.01.2026, um 08:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 17.11.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Annamia Beyer, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 23.03.2026, 11:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
502 IN 245/25
Düsseldorf, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 245/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66037 eingetragenen wekita GmbH, Ulanenstraße 1, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Kurt Theo Brückmann,
Verfahrensbevollmä…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 245/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66037 eingetragenen wekita GmbH, Ulanenstraße 1, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Kurt Theo Brückmann,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Runkel, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf,
wird Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf
Dienstag, 19.05.2026, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, Düsseldorf niedergelegt.
besonderer Hinweis:
Die Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans kann bereits im Abstimmungstermin verkündet werden. Gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist die sofortige Beschwerde der statthafte Rechtsbehelf. Neben weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen erfordert die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde, dass der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und dass der Beschwerdeführer bei der Abstimmung über den Plan gegen den Plan gestimmt hat.
502 IN 245/25
Amtsgericht Düsseldorf, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 245/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66037 eingetragenen wekita GmbH, Ulanenstraße 1, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Kurt Theo Brückmann,
Verfahrensbevollmä…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 245/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66037 eingetragenen wekita GmbH, Ulanenstraße 1, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Kurt Theo Brückmann,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Runkel, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 eingesehen werden.
Des Weiteren
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
502 IN 245/25
Amtsgericht Düsseldorf, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 245/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66037 eingetragenen wekita GmbH, Ulanenstraße 1, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Kurt Theo Brückmann,
Verfahrensbevollmächt…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 245/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66037 eingetragenen wekita GmbH, Ulanenstraße 1, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Kurt Theo Brückmann,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Runkel, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf
Sachwalterin: Rechtsanwältin Annamia Beyer, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf
wird zum Ablauf des 30.06.2026, 24:00 Uhr, aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 10.04.2026 in ergänzter Fassung vom 29.04.2026 sowie der am 19.05.2026 zu Protokoll erklärten Fassung rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
502 IN 245/25
Amtsgericht Düsseldorf, 01.07.2026
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