Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
consalio GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Brend'amourstraße 48, 40545 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 93941
EUID
DER1101.HRB93941
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 243/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Einsicht Unterlagen
10.03.2026
Prüfungstermin
24.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und der Betrieb einer Online-Plattform als Software-as-a-Service-Lösung zur Verwaltung von Projektkosten und -aktiviäten u.a. für Beratungsleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der consalio GmbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 16.11.2025 wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos sowie ein Zahlungsverbot für die Drittschuldner der Schuldnerin verfügt. Das Verfahren ist am 28.01.2026 um 08:09 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 03.0erm.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.03.2026. Die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.03.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 243/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93941 eingetragenen consalio GmbH, Brend'amourstr. 48, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Felicia Corinna Mundhenke und Herrn Seong-Min Seong-Min
wird weg…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 243/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93941 eingetragenen consalio GmbH, Brend'amourstr. 48, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Felicia Corinna Mundhenke und Herrn Seong-Min Seong-Min
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.01.2026, um 08:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
504 IN 243/25
Düsseldorf, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 243/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93941 eingetragenen consalio GmbH, Brend'amourstr. 48, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Felicia Corinna Mundhenke un…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 243/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93941 eingetragenen consalio GmbH, Brend'amourstr. 48, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Felicia Corinna Mundhenke und Herrn Seong-Min Seong-Min
ist am 16.11.2025, um 10:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
504 IN 243/25
Amtsgericht Düsseldorf, 16.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.