Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 20269
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weles GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gewerbeallee 15 - 19, 45478 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 20269
EUID
DER1202.HRB20269
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
610 IN 45/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Rhode
Adresse
Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
Termine & Fristen
Eröffnung
03.12.2024 , 11:33 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.01.2025
Prüfungstermin
20.02.2025
Berichtstermin
27.02.2025 , 11:00 Uhr
Einstellung
18.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist der Handel mit Aktions- und Werbeartikeln mit allen verbundenen Nebengeschäften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weles GmbH ist anhängig. Am 18.03.2026 ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren ist somit aufgrund der Masseunzulänglichkeit beendet.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weles GmbH ist am 03.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Rhode ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 09.01.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist f…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weles GmbH ist am 03.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Rhode ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 09.01.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 27.02.2025 angesetzt. Später erging ein berichtigender Beschluss, der einen schriftlichen Prüfungstermin mit dem Stichtag 20.02.2025 festlegt. Am 18.03.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 45/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20269 eingetragenen Weles GmbH, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Lesniak, Gewerbeallee 15-19,…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 45/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20269 eingetragenen Weles GmbH, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Lesniak, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr, Herrn Olaf Werwie, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr und Herrn Marc Wehning, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr
ist am 18.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
610 IN 45/24
Amtsgericht Duisburg, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 45/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter der HRB 20269 eingetragen Weles GmbH, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Lesniak, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr und …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 45/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter der HRB 20269 eingetragen Weles GmbH, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Lesniak, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr und Herrn Olaf Werwie, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr und Herrn Marc Wehning, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr
Gegenstand des Unternehmehmens: Handel mit Aktions- und Werbeartikeln mit allen verbundenen Nebengeschäften
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.12.2024, um 11:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Donnerstag, 27.02.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 3. Etage, Sitzungssaal C315.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
UniCredit Bank, IBAN DE92302201900043857622.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
610 IN 45/24
Duisburg, 03.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 45/24
Im Verfahren Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter der HRB 20269 eingetragen Weles GmbH, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Lesniak, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 45/24
Im Verfahren Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter der HRB 20269 eingetragen Weles GmbH, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Lesniak, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr und Herrn Olaf Werwie, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr und Herrn Marc Wehning, Gewerbeallee 15-19, 45478 Mülheim an der Ruhr
Gegenstand des Unternehmehmens: Handel mit Aktions- und Werbeartikeln mit allen verbundenen Nebengeschäften
wird der Eröffnungsbeschluss vom 03.12.2024 berichtigend wie folgt ergänzt, da der schriftliche Prüfungstermin irrtümlich im Beschluss vom 03.12.2024 nicht festgesetzt worden ist:
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 20.02.2025.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
610 IN 45/24
Duisburg, 03.12.2024
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