Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wellness-Hotels & Resorts GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Neunzigstraße 1, 40625 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 36043
EUID
DER1101.HRB36043
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 128/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis
Adresse
Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.06.2025 , 14:13 Uhr
Eröffnung
15.10.2025 , 09:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.11.2025
Berichtstermin
17.12.2025
Prüfungstermin
27.02.2026
Gläubigerversammlung
17.04.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und Vermarktung eines touristischen Dienstleistungspakets sowie einer Warenzeichenmarke für Hotels und artverwandte Betriebe unter dem Begriff "Wellness", Personaltraining, Durchführung von Marketing- und Verkaufsmaßnahmen, Qualitätsprüfung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung und die Erbringung von Dienstleistungen sonstiger Art für Hotels und artverwandte Betriebe.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wellness-Hotels & Resorts GmbH ist am 15.10.2025 eröffnet worden. Zuvor sind am 23.06.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 26.1erm 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin mit dem Stichtag 17.12.2025 ist erfolgt. Im weiteren Verlauf wurde am 14.11.2025 die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingereicht. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurde ein schriftliches Prüfungsverfahren mit dem Prüfungsstichtag 27.02.2026 festgesetzt. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zwecks Abstimmung über einen Vergleich sowie ein Gesellschafterdarlehen ist für den 17.04.2026 im Amtsgericht Düsseldorf anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 128/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 36043 eingetragenen Wellness-Hotels & Resorts GmbH, c/o BKJ Steuerberatung, Neunzigstraße 1, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 128/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 36043 eingetragenen Wellness-Hotels & Resorts GmbH, c/o BKJ Steuerberatung, Neunzigstraße 1, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Altewischer,
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zum Zwecke der Abstimmung über einen Vergleich des Insolvenzverwalters und der Stadtsparkasse Düsseldorf mit dem Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, sowie einem Gesellschafterdarlehen gemäß Vereinbarung vom 24.01.2026
Termin bestimmt auf
Freitag, 17.04.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
504 IN 128/25
Amtsgericht Düsseldorf, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 128/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 36043 eingetragenen Wellness-Hotels & Resorts GmbH, c/o BKJ Steuerberatung, Neunzigstraße 1, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 128/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 36043 eingetragenen Wellness-Hotels & Resorts GmbH, c/o BKJ Steuerberatung, Neunzigstraße 1, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Altewischer,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 128/25
Amtsgericht Düsseldorf, 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 128/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 36043 eingetragenen Wellness-Hotels & Resorts GmbH, c/o BKJ Steuerberatung, Neunzigstraße 1, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfü…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 128/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 36043 eingetragenen Wellness-Hotels & Resorts GmbH, c/o BKJ Steuerberatung, Neunzigstraße 1, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Altewischer,
ist am 23.06.2025, um 14:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 128/25
Amtsgericht Düsseldorf, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 128/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 36043 eingetragenen Wellness-Hotels & Resorts GmbH, c/o BKJ Steuerberatung, Neunzigstraße 1, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Altewischer,
wird…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 128/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 36043 eingetragenen Wellness-Hotels & Resorts GmbH, c/o BKJ Steuerberatung, Neunzigstraße 1, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Altewischer,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.10.2025, um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 03.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
504 IN 128/25
Düsseldorf, 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 128/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 36043 eingetragenen Wellness-Hotels & Resorts GmbH, c/o BKJ Steuerberatung, Neunzigstraße 1, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 128/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 36043 eingetragenen Wellness-Hotels & Resorts GmbH, c/o BKJ Steuerberatung, Neunzigstraße 1, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Altewischer,
ist am 14.11.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 128/25
Amtsgericht Düsseldorf, 17.11.2025
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