Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
welox tech GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Müllerstraße 56, 80469 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 260421
Stammkapital
40.908,00 EUR
EUID
DED2601V.HRB260421
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1501 IN 2502/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldungen
13.07.2026
Frist Einwendungen Schlussverzeichnis
10.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Vermarktung und Betrieb von Softwarelösungen für die Bestellung und Lieferung von Medikamenten und verwandten Auslieferungsaufträgen sowie die Erbringung von Logistikleistungen und digitalen Dienstleistungen, soweit nicht genehmigungsbedürftig ist.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Softwareentwicklung
Nebenbranche
Transport & Logistik
Geschäftstätigkeit
Entwicklung und Betrieb von Software für Medikamentenbestellungen sowie Erbringung von Logistikleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der welox tech GmbH erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO für die Tabellenblattnummern 73 - 85 sowie 87 im schriftlichen Verfahren. Eine weitere Forderung (Tab.Nr. 86) wurde von der Gläubigerin bereits wieder zurückgenommen und ist nicht mehr zu prüfen. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 13.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der welox tech GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, Aktenzeichen 2502/23. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Bätz Alexander und Heid David vertreten. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 08.06.2026 wird über die Prüfung nachträglich an…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der welox tech GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, Aktenzeichen 2502/23. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Bätz Alexander und Heid David vertreten. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 08.06.2026 wird über die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren berichtet. Für Tabellenblätter 73-85 sowie 87 erfolgt die Prüfung schriftlich, während die Forderung zur Tab.Nr. 86 zurückgenommen wurde. Beteiligte erhalten Gelegenheit, bis zum 13.07.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; nicht angefochtene Forderungen gelten als festgestellt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 14.08.2026 wird die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann bekanntgegeben. Der Insolvenzverwalter beantragte eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %, was aufgrund des außerordentlich aufwändigen Forderungseinzugs (97 Drittschuldner) und der Verwertung immaterieller Vermögensgegenstände als gerechtfertigt angesehen wurde. Die Regelvergütung betrug einen in der Bekanntmachung nicht konkretisierten Betrag, auf den 15 % Zuschlag für das erste Jahr und 10 % für weitere Jahre sowie tatsächliche Zustellungskosten kamen. Der Gesamtbetrag der zugrunde liegenden Vermögenswerte belief sich auf 158.143,21 EUR. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb von zwei Wochen als Beschwerde oder Erinnerung beim Amtsgericht München eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der welox tech GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, die Registernummer lautet HRB 260421. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Alexander Bätz und David Heid vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der welox tech GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, die Registernummer lautet HRB 260421. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Alexander Bätz und David Heid vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek tätig. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; einige Tabellenblätter betreffen diese Prüfung, während eine weitere Forderung zurückgenommen wurde. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 13.07.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt war. Gegen die Entscheidung über die Festsetzung kann Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden. Im weiteren Verlauf wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten hatten bis einschließlich 10.11.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der welox tech GmbH mit Sitz in München ist beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1501 IN 2502/23 anhängig. Die Geschäftsführer sind Alexander Bätz und David Heid. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann bestellt. Die Vergütung und Auslagen des Insolve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der welox tech GmbH mit Sitz in München ist beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1501 IN 2502/23 anhängig. Die Geschäftsführer sind Alexander Bätz und David Heid. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann bestellt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden, wobei ein Zuschlag von 20 % zum Regelsatz wegen des aufwendigen Forderungseinzugs und der Verwertung immaterieller Vermögensgegenstände gerechtfertigt war. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummern 73-85 sowie 87) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Eine weitere Forderung (Tab.Nr. 86) wurde zurückgenommen. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 13.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände, erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten bis zum 10.11.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzubringen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt. Gemäß der Veröffentlichung gemäß § 188 InsO findet die Schlussverteilung mit Genehmigung des Gerichts statt. Die verfügbare Verteilungsmasse beträgt 45.330,32 EUR. Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 303.108,04 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 2502/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
welox tech GmbH, Müllerstraße 56, 80469 München, vertreten durch die Geschäftsführer Bätz Alexander und Heid David
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 260421
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking…
1501 IN 2502/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
welox tech GmbH, Müllerstraße 56, 80469 München, vertreten durch die Geschäftsführer Bätz Alexander und Heid David
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 260421
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek, Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg,
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 73 - 85 sowie 87 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die weitere angemeldete Forderung Tab.Nr. 86 wurde von der Gläubigerin bereits wieder zurückgenommen und ist daher nicht mehr zu prüfen.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 2502/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
welox tech GmbH, Müllerstraße 56, 80469 München, vertreten durch die Geschäftsführer Bätz Alexander und Heid David
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 260421
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuki…
1501 IN 2502/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
welox tech GmbH, Müllerstraße 56, 80469 München, vertreten durch die Geschäftsführer Bätz Alexander und Heid David
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 260421
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek, Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 10.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 158.143,21 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.06.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Zum einen gestaltete sich der Forderungseinzug vorliegend außerordentlich aufwändig und kleinteilig. Die Schuldnerin hatte Forderungen gegen 97 Drittschuldner im ein- bis vierstelligen Eurobereich, wobei aufgrund nicht aktueller Debitorenliste der offene Forderungsbestand jeweils einzeln geprüft werden musste. Auch war die Verhandlung und der Abschluss von Vergleichen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten notwendig. Die durch den Forderungseinzug an sich schon generierte höhere Regelvergütung wird dem tatsächlichen Aufwand nicht gerecht, weshalb ein Zuschlag in Höhe von 15 % gerechtfertigt war.
Darüber hinaus war ein Zuschlag in Höhe von 5 % für die aufwändige Verwertung der immateriellen Vermögensgegenstände veranlasst.
In der Gesamtschau wird der insgesamt beantragte Zuschlag in Höhe von 20 % dem Mehraufwand in diesem Verfahren gerecht und war entsprechend antragsgemäß festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 2502/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
welox tech GmbH, Müllerstraße 56, 80469 München, vertreten durch die Geschäftsführer Bätz Alexander und Heid David
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 260421
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking…
1501 IN 2502/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
welox tech GmbH, Müllerstraße 56, 80469 München, vertreten durch die Geschäftsführer Bätz Alexander und Heid David
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 260421
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek, Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Gz.: MGT/CSRmz81330-23
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichung gemäß § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der welox tech GmbH, 80469 München, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 45.330,32. Zu berücksichtigen sind Forderungen i.H.v. EUR 303.108,04. Das Schlussverzeichnis …
Veröffentlichung gemäß § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der welox tech GmbH, 80469 München, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 45.330,32. Zu berücksichtigen sind Forderungen i.H.v. EUR 303.108,04. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -Insolvenzgericht - München, Geschäftszeichen 1501 IN 2502/23, niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht
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