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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wenke GmbH i.L. ist mit Beschluss vom Amtsgericht Cottbus am 2. Juli 2026 aufgehoben worden. Gegen diesen Beschluss ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zulässig. Die Frist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de oder bei früherer Zustellung mit diesem Zeitpunkt.
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