Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
werk 9 architekten + ingenieure GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 8280
EUID
DER2103.HRB8280
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 216/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. André Wehner
Adresse
Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Eröffnung
21.03.2024 , 15:01 Uhr
Bestellung vorläufiger Verwalter
28.03.2024
Masseunzulänglichkeit
10.07.2025
Prüfungstermin
15.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Architektur- und Ingenieurbüros
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der werk 9 architekten + ingenieure GmbH ist am 21.03.2024 um 15:01 Uhr eröffnet worden. Zunächst wurde Rechtsanwältin Ines Cammann zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 28.03.2024 ist sie aus ihrem Amt entlassen und an ihrer Stelle Rechtsanwalt Dr. André Wehner als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist in der Phase der vorläufigen Verwaltung. Am 10.07.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 15.10.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ist zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 216/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8280 eingetragenen werk 9 architekten + ingenieure GmbH, Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim C…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 216/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8280 eingetragenen werk 9 architekten + ingenieure GmbH, Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Cornelius, Lange Str. 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück und Herrn Rainer Wennemar, Lange Str. 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kampmeier und Kollegen, Ringstraße 1 a, 33378 Rheda-Wiedenbrück
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden, insoweit diese Deckung aufweist.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 28.03.2024 bis zum 18.11.2024 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 558,89 €. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt ... €.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.03.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 eingesehen werden.
43 IN 216/24
Amtsgericht Bielefeld, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 216/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8280 eingetragenen werk 9 architekten + ingenieure GmbH, Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 216/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8280 eingetragenen werk 9 architekten + ingenieure GmbH, Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Cornelius, Lange Str. 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück und Herrn Rainer Wennemar, Lange Str. 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Geschäftszweig: Betrieb eines Architektur- und Ingenieurbüros
ist am 21.03.2024, um 15:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 216/24
Amtsgericht Bielefeld, 21.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 216/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8280 eingetragenen werk 9 architekten + ingenieure GmbH, Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 216/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8280 eingetragenen werk 9 architekten + ingenieure GmbH, Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Cornelius, Lange Str. 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück und Herrn Rainer Wennemar, Lange Str. 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Geschäftszweig: Betrieb eines Architektur- und Ingenieurbüros
ist am 28.03.2024 die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl
aus ihrem Amt entlassen und an ihrer Stelle Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke bestellt worden.
43 IN 216/24
Amtsgericht Bielefeld, 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 216/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8280 eingetragenen werk 9 architekten + ingenieure GmbH, Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim C…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 216/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8280 eingetragenen werk 9 architekten + ingenieure GmbH, Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Cornelius, Lange Str. 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück und Herrn Rainer Wennemar, Lange Str. 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück
ist am 10.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 216/24
Amtsgericht Bielefeld, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 216/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8280 eingetragenen werk 9 architekten + ingenieure GmbH, Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim C…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 216/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8280 eingetragenen werk 9 architekten + ingenieure GmbH, Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Cornelius, Lange Str. 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück und Herrn Rainer Wennemar, Lange Str. 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 216/24
Amtsgericht Bielefeld, 14.08.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.