Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Werkhof Regenbogen e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg VR 10519
EUID
DED3310V.VR10519
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Aktenzeichen
IN 926/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Dominik Schmitt
Adresse
Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg
Telefon
0911 47770650
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.07.2026 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Nürnberg hat am 30.07.2026 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werkhof Regenbogen e.V. vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens angeordnet. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde durch den Vereinsvorsitzenden Gleixner Gerhard Johann und das Vorstandsmitglied Liß Hans-Dieter Klaus Helmut gestellt. Zur Sicherung des Vermögens wird ab dem 30.07.2026 um 10:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Herr Dominik Schmitt ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 926/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Werkhof Regenbogen e.V., Industriestraße 21-29, 91154 Roth, vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Gleixner Gerhard Johann und das Vorstandsmitglied Liß Hans-Dieter Klaus Helmut
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: VR 10519
- Schuldner…
Az.: IN 926/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Werkhof Regenbogen e.V., Industriestraße 21-29, 91154 Roth, vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Gleixner Gerhard Johann und das Vorstandsmitglied Liß Hans-Dieter Klaus Helmut
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: VR 10519
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gerber, Brandl & Kollegen, Gartenstraße 13, 91154 Roth, Gz.: 238/26 NA12 bw
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 30.07.2026 um 10:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dominik Schmitt, Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911 47770650, Telefax: 0911 47770659, Email: nuernberg@mhbk.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.07.2026
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