Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 23829
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Insolvenzprofil
Werlebau UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23829
EUID
DET2101V.HRB23829
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 90/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Kanzlei
Dr. Schiebe u. Coll.
Adresse
Bad Kreuznach
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.05.2024
Festsetzung Vergütung
18.06.2025
Beschluss Schlusstermin
27.10.2025
Einreichung Schlussunterlagen
30.10.2025
Schlusstermin
09.12.2025
Einstellung
21.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Maurer- und Betonarbeiten (Hochbau).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werlebau UG ist beim Amtsgericht Bad Kreuznach anhängig. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, hat am 07.05.2024 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Am 18.06.2025 wurde die Vergütung und die Auslagen der Verwalterin durch Beschluss festgesetzt. Am 30.10.2025 reichte die Verwalterin die Schlussunterlagen ein, wobei ein verfügbarer Massebestand von 2.454,98 Euro sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 3.420,00 Euro genannt wurden. Am 27.10.2025 wurde der Schlusstermin auf den 09.12.2025 bestimmt; es wurde jedoch festgestellt, dass mangels Teilungsmasse keine Schlussverteilung stattfinden wird. Das Verfahren ist gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten deckenden Masse am 21.05.2026 eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 90/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Werlebau UG, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23829), vertr. d.: Janina Werle, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Vergütung der Insolven…
3 IN 90/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Werlebau UG, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23829), vertr. d.: Janina Werle, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird festgesetzt auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 1 - 2 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale 1. Jahr, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagenpauschale 2. Jahr ff, § 8 III InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. - wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Im vorliegenden Verfahren war die Mindestvergütung gem. § 2 InsVV zu berücksichtigen und festzusetzen.
Erhöhungstatbestände gem. § 3 InsVV wurden keine geltend gemacht.
Der pauschale Auslagenersatz gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde wie beantragt berücksichtigt. Die Obergrenzen von 250, -- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 90/23: In dem Insolvenzverfahren Werlebau UG, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23829), vertr. d.: Janina Werle, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Massever…
3 IN 90/23: In dem Insolvenzverfahren Werlebau UG, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23829), vertr. d.: Janina Werle, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 90/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Werlebau UG, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23829), vertr. d.: Janina Werle, (Geschäftsführerin), ist gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich d…
3 IN 90/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Werlebau UG, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23829), vertr. d.: Janina Werle, (Geschäftsführerin), ist gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werlebau UG, Hauptstraße 14, 55471
Keidelheim hat die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau, Bad Kreuznach, die
Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der
verfügbare Massebestand beträgt € 2.454,98, abzüglich noch zu berücksichtigender…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werlebau UG, Hauptstraße 14, 55471
Keidelheim hat die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau, Bad Kreuznach, die
Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der
verfügbare Massebestand beträgt € 2.454,98, abzüglich noch zu berücksichtigender
Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von
€ 3.420,00 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Bad Kreuznach, Aktenzeichen: 3 IN 90/23, zur Einsichtnahme für die
Beteiligten niedergelegt.
- 3 IN 90/23 -
Amtsgericht Bad Kreuznach, 30.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 90/23 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Werlebau UG, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23829), vertr. d.: Janina Werle, (Geschäftsführerin),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin ent…
3 IN 90/23 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Werlebau UG, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23829), vertr. d.: Janina Werle, (Geschäftsführerin),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf 09.12.2025 mit folgender Tagesordnung:
a) Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Erhebung von Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung mangels Masse gem. § 207 InsO,
d) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,
Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Mangels Teilungsmasse wird eine Schlussverteilung nicht stattfinden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 27.10.2025
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