Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Werner Laker GmbH Möbelwerkstätten
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Laarer Str. 260, 32051 Herford
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 6533
EUID
DER2108.HRB6533
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 953/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Birte Meister
Adresse
Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Antragseingang
18.12.2024
Eröffnung
07.02.2025 , 11:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.04.2025
Niederlegung Unterlagen
22.04.2025
Berichtstermin
05.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Möbeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 07.02.2025 um 11:59 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Laker GmbH Möbelwerkstätten eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 18.12.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Birte Meister ernannt. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 14.04.2025 anmelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 05.05.2025. Die Unterlagen werden ab dem 22.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Schuldner das Recht der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 953/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6533 eingetragenen Werner Laker GmbH Möbelwerkstätten, Laarer Str. 260, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Susanne Laker, Laarer Straße 260, 32051 Her…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 953/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6533 eingetragenen Werner Laker GmbH Möbelwerkstätten, Laarer Str. 260, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Susanne Laker, Laarer Straße 260, 32051 Herford und Frau Anke Laker, Laarer Straße 260, 32051 Herford
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Möbeln.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.02.2025, um 11:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 22.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 953/24
Bielefeld, 07.02.2025
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