Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mrgan GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hauptstraße 176, 44649 Herne
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 20568
EUID
DER2201.HRB20568
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 155/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster
Adresse
Johannstr. 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.02.2025 , 09:35 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2025
Berichtstermin
24.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Gebäudereinigung sowie alle mit der Pflege und Unterhaltung von Gebäuden und Gebäudeeinrichtungen verbun-denen Arbeiten, die im Rahmen einer Gebäudereinigung anfallen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mrgan GmbH ist am 01.04.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 15.02.2024 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 19.02.2025 um 09:35 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Dr. Dominic Poster nunmehr als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 13.05.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.06.2025. Die Unterlagen werden ab dem 27.05.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 155/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20568 eingetragenen Mrgan GmbH, Haupstr. 176, 44652 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adnan Mohammad, Hauptstr. 176, 44652 Herne
Geschäf…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 155/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20568 eingetragenen Mrgan GmbH, Haupstr. 176, 44652 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adnan Mohammad, Hauptstr. 176, 44652 Herne
Geschäftszweig: Gebäudereinigung, Pflege und Unterhaltung von Gebäuden
ist am 19.02.2025, um 09:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster, Johannstr. 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 155/24
Amtsgericht Bochum, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 155/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20568 eingetragenen Mrgan GmbH, Haupstr. 176, 44652 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adnan Mohammad, Am Buschmannshof 2, 44649 Herne
Geschäftszweig: Gebäudereinigung, Pfle…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 155/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20568 eingetragenen Mrgan GmbH, Haupstr. 176, 44652 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adnan Mohammad, Am Buschmannshof 2, 44649 Herne
Geschäftszweig: Gebäudereinigung, Pflege und Unterhaltung von Gebäuden
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster, Johannstr. 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 155/24
Bochum, 01.04.2025
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