Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WerteWerk GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 19326
EUID
DER3201.HRB19326
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 246/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Wilbert
Adresse
Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.01.2025
Prüfungstermin
21.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WerteWerk GmbH ist am 29.11.2024 vom Amtsgericht Bonn mit Beschluss eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zum 01.12.2024 um 08:00 Uhr auf Antrag der Schuldnerin vom 14.10.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Wilbert ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.01.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 21.02.2025 statt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 21.01.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht niedergelegt. Später ist am 03.12.2024 die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 246/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19326 eingetragenen WerteWerk GmbH, Gotenstrasse 23, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Mankel, Gotenstr. 23, 53175 Bonn
ist am 03.12.2024…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 246/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19326 eingetragenen WerteWerk GmbH, Gotenstrasse 23, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Mankel, Gotenstr. 23, 53175 Bonn
ist am 03.12.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
99 IN 246/24
Amtsgericht Bonn, 04.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 246/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19326 eingetragenen WerteWerk GmbH, Gotenstrasse 23, 53175 Bonn, frühere Anschrift: Plittersdorfer Straße 81, 53173 Bonn,, früherer Name: 7x7verwaltung GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführ…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 246/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19326 eingetragenen WerteWerk GmbH, Gotenstrasse 23, 53175 Bonn, frühere Anschrift: Plittersdorfer Straße 81, 53173 Bonn,, früherer Name: 7x7verwaltung GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Mankel, Gotenstr. 23, 53175 Bonn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zum 01.12.24 um 08.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael Wilbert, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.02.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 21.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 246/24
Amtsgericht Bonn, 29.11.2024
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