Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wessel Hochbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Bahnhof 2, 31863 Coppenbrügge
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 202500
EUID
DEP2305.HRB202500
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 36/22 -2
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Lars Rühmland
Termine & Fristen
Stichtag Schlussverteilung
28.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb und die Herstellung von Bauten aller Art, insbesondere die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie andere Hochbauten, auch in schlüsselfertiger Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundbesitz und Unternehmen zu erwerben und zu veräußern, zu pachten und verpachten. Ferner sämtliche Geschäfte, die hiermit im weitesten Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Inhalt zu beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Lars Rühmland hat seine Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung sowie für die Schlussrechnung festsetzen lassen. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Im Verfahren wurden Forderungen in Höhe von 28.011,09 EUR berücksichtigt, wobei ein Massebestand von 24.815,28 EUR verfügbar war. Ein Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und Widersprüche gegen die Schlussrechnung wurde auf den 28.07.2025 festgelegt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch das Amtsgericht Hameln erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 36/22 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH, Winkelstraße 12, 31008 Elze (AG Hannover, HRB 202500), vertr. d.: Rainer Hofmann, Wonkelstr. 12, 31008 Elze, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Lars Rühmland für die durch Beschluss vom angeordnete N…
37 IN 36/22 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH, Winkelstraße 12, 31008 Elze (AG Hannover, HRB 202500), vertr. d.: Rainer Hofmann, Wonkelstr. 12, 31008 Elze, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Lars Rühmland für die durch Beschluss vom angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 36/22 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH, Winkelstraße 12, 31008 Elze (AG Hannover, HRB 202500), vertr. d.: Rainer Hofmann, Wonkelstr. 12, 31008 Elze, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Lars Rühmland festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2…
37 IN 36/22 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH, Winkelstraße 12, 31008 Elze (AG Hannover, HRB 202500), vertr. d.: Rainer Hofmann, Wonkelstr. 12, 31008 Elze, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Lars Rühmland festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.02.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 45.949,58 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 56,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 16 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 36/22 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH, Am Bahnhof 2, 31863 Coppenbrügge, Amtsgericht Hameln, Aktenzeichen 37 IN 36/22 -2, soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 28.011,09. Ein verfügbarer Massebestand in Höhe von EU…
37 IN 36/22 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH, Am Bahnhof 2, 31863 Coppenbrügge, Amtsgericht Hameln, Aktenzeichen 37 IN 36/22 -2, soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 28.011,09. Ein verfügbarer Massebestand in Höhe von EUR 24.815,28 ist vorhanden. Der Betrag mindert sich um die noch zu zahlenden Verfahrenskosten. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln unter o.g. Aktenzeichen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 36/22 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH, Winkelstraße 12, 31008 Elze (AG Hannover, HRB 202500), vertr. d.: Rainer Hofmann, Wonkelstr. 12, 31008 Elze, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlus…
37 IN 36/22 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH, Winkelstraße 12, 31008 Elze (AG Hannover, HRB 202500), vertr. d.: Rainer Hofmann, Wonkelstr. 12, 31008 Elze, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 28.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 36/22 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH, Winkelstraße 12, 31008 Elze (AG Hannover, HRB 202500), vertr. d.: Rainer Hofmann, Wonkelstr. 12, 31008 Elze, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgeric…
37 IN 36/22 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH, Winkelstraße 12, 31008 Elze (AG Hannover, HRB 202500), vertr. d.: Rainer Hofmann, Wonkelstr. 12, 31008 Elze, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 36/22 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH, Winkelstraße 12, 31008 Elze (AG Hannover, HRB 202500), vertr. d.: Rainer Hofmann, Wonkelstr. 12, 31008 Elze, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlic…
37 IN 36/22 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessel Hochbau GmbH, Winkelstraße 12, 31008 Elze (AG Hannover, HRB 202500), vertr. d.: Rainer Hofmann, Wonkelstr. 12, 31008 Elze, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 20.02.2025
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