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Insolvenzprofil
Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Landstraße 16, 30982 Pattensen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 205244
EUID
DEP2305.HRA205244
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 70/20 -4
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim F. Gätcke
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
13.04.2026
Aufhebung
22.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG ist am 22.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde der Beschluss zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim F. Gätcke ergangen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war der 13.04.2026. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen Forderungen und Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis eingelegt werden. Die zur Verfügung stehende bare Masse belief sich auf 31.330,53 EUR, während Forderungen von Gläubigern gemäß § 38 InsO in Höhe von 4.338.248,35 EUR berücksichtigt wurden. Hinsichtlich etwaiger anteiliger Steuererstattungsansprüche für das Kalenderjahr 2026 wurde der Vorbehalt der Nachtragsverteilung gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO analog angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 70/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRA 205244), vertr. d.: 1. Arebina Management UG (haftungsbeschränkt), Landstr. 16, 30982 Pattensen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcus Scheffle…
36 IN 70/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRA 205244), vertr. d.: 1. Arebina Management UG (haftungsbeschränkt), Landstr. 16, 30982 Pattensen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcus Scheffler, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 1.2. Markus Reischl, Innere Wiener Straße 26, 81667 München, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim F. Gätcke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 32.658,20 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.942,90 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 35.601,10 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 70/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRA 205244), vertr. d.: 1. Arebina Management UG (haftungsbeschränkt), Landstr. 16, 30982 Pattensen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcus Scheffle…
36 IN 70/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRA 205244), vertr. d.: 1. Arebina Management UG (haftungsbeschränkt), Landstr. 16, 30982 Pattensen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcus Scheffler, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 1.2. Markus Reischl, Innere Wiener Straße 26, 81667 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 13.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 70/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, soll die Schlussverteilung erfolgen. Die zur Zeit vorhandene bare Masse beläuft sich auf 31.330,53 EUR. Hiervon sind noch die Masseverbindlichkeiten zu berichtigen. Zu berücksichtigen sind Gläubiger gemäß § 38 InsO…
36 IN 70/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, soll die Schlussverteilung erfolgen. Die zur Zeit vorhandene bare Masse beläuft sich auf 31.330,53 EUR. Hiervon sind noch die Masseverbindlichkeiten zu berichtigen. Zu berücksichtigen sind Gläubiger gemäß § 38 InsO mit Forderungen in Höhe von 4.338.248,35 EUR. Das Verteilungsverzeichnis gem. § 188 InsO liegt für alle Beteiligten beim Amtsgericht Hameln, Aktenzeichen: 36 IN 70/20 -4, zur Einsicht aus.
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 70/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRA 205244), vertr. d.: 1. Arebina Management UG (haftungsbeschränkt), Landstr. 16, 30982 Pattensen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcus Scheffle…
36 IN 70/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRA 205244), vertr. d.: 1. Arebina Management UG (haftungsbeschränkt), Landstr. 16, 30982 Pattensen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcus Scheffler, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 1.2. Markus Reischl, Innere Wiener Straße 26, 81667 München, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 21.01.2026 berichtigt worden.
Statt "... über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters ..." muss es richtig heißen: "... über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters ..."
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover - govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 70/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRA 205244), vertr. d.: 1. Arebina Management UG (haftungsbeschränkt), Landstr. 16, 30982 Pattensen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcus Scheffle…
36 IN 70/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRA 205244), vertr. d.: 1. Arebina Management UG (haftungsbeschränkt), Landstr. 16, 30982 Pattensen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcus Scheffler, (Geschäftsführer), 1.2. Markus Reischl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 70/20 -4: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRA 205244), vertr. d.: 1. Arebina Management UG (haftungsbeschränkt), Landstr. 16, 30982 Pattensen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcus Scheffler, …
36 IN 70/20 -4: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arebina UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRA 205244), vertr. d.: 1. Arebina Management UG (haftungsbeschränkt), Landstr. 16, 30982 Pattensen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcus Scheffler, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 1.2. Markus Reischl, Innere Wiener Straße 26, 81667 München, (Geschäftsführer), ist am 22.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Hinsichtlich etwaiger anteiliger Steuererstattungsansprüche für das Kalenderjahr 2026, die bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, wird der Vorbehalt der Nachtragsverteilung gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO analog angeordnet.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 22.05.2026
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