Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 63206
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Insolvenzprofil
Westdeutsche Maschinen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Duderstädter Str. 15, 40595 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 63206
EUID
DER1101.HRB63206
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 79/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Paul Lutz Hering
Adresse
Büttger-Buscherhöfe 8 A, 41564 Kaarst
Termine & Fristen
Tätigkeitszeitraum vorläufiger Verwalter
31.07.2019
Ende Tätigkeit vorläufiger Verwalter
31.08.2019
Prüfungstermin
27.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Ankauf und Verkauf sowie die Vermittlung von Maschinen, Gerätschaften und Ausrüstungen, Gegenständen für industrielle und handwerkliche Betriebe. Ferner Planung, Einrichtung, Überwachung und Vermietung von einzelnen Maschinen und Geräten oder ganzer Anlagen sowie deren Montage und Reparatur.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westdeutsche Maschinen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duderstädter Straße 15, 40595 Düsseldorf, wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, welcher dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.10.2025. Ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen muss spätestens an diesem Tag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westdeutsche Maschinen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 79/19 anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Paul Lutz Hering vertreten. Im Verfahren wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westdeutsche Maschinen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 79/19 anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Paul Lutz Hering vertreten. Im Verfahren wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der zugleich der besondere Prüfungstermin ist, liegt am 27.10.2025; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Zudem wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 31.07.2019 bis zum 31.08.2019 ausgeübt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 79/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 63206 eingetragenen Westdeutsche Maschinen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duderstädter Straße 15, 40595 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäfts…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 79/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 63206 eingetragenen Westdeutsche Maschinen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duderstädter Straße 15, 40595 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Paul Lutz Hering, Büttger-Buscherhöfe 8 A, 41564 Kaarst
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
502 IN 79/19
Amtsgericht Düsseldorf, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 79/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 63206 eingetragenen Westdeutsche Maschinen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duderstädter Straße 15, 40595 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäfts…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 79/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 63206 eingetragenen Westdeutsche Maschinen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duderstädter Straße 15, 40595 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Paul Lutz Hering, Büttger-Buscherhöfe 8 A, 41564 Kaarst
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 31.07.2019 bis zum 31.08.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.06.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.
502 IN 79/19
Amtsgericht Düsseldorf, 16.07.2026
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