An- und Verkauf von be- und unbebauten Grundstücken, insbesondere deren Entwicklung (Sanierung und Modernisierung, Ausbau von Dachflächen), der Ankauf von Abrissgrundstücken zur Entwicklung, die Vermietung von Objekten sowie alle mit dem Gegenstand des Unternehmens verbundenen sonstigen Nebenleistungen und -Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH ist am 10.09.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 12.12.2025 um 13:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 1377/25 W verbunden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.03.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge gegen die Forderungsanmeldungen sind bis zum 16.03.2026 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1316/25 W-6-8 Am 12.12.2025 um 13:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118345),
vertreten durch:
Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Pro…
810 IN 1316/25 W-6-8 Am 12.12.2025 um 13:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118345),
vertreten durch:
Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.03.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.03.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1316/25 W-82-: In dem Insolvenzverfahren Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118345),
vertreten durch:
Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), wurde am 12.12.2025 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff …
810 IN 1316/25 W-82-: In dem Insolvenzverfahren Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118345),
vertreten durch:
Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), wurde am 12.12.2025 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1377/25 W verbunden. Das Verfahren 810 IN 1316/25 W-82- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1316/25 W-6-8 In dem Insolvenzverfahren Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118345),
vertreten durch: Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
A…
810 IN 1316/25 W-6-8 In dem Insolvenzverfahren Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118345),
vertreten durch: Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 3.061.601,69 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Organisation und Abwicklung der Mieterangelegenheiten (15%), der Verwaltung der Immobilien (15%), der Mängelerfassung und -beseitigung (20%) Sicherung der Baustellen bzw. der Leerstandsimmobilien (10%), sowie der Konzernverflechtung (10%) die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 70% auf insgesamt 95%. Hinsichtlich der Einzelheiten der Erhöhungstatbestände sowie der Berechnung der Bemessungsgrundlage wird auf den Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 18.08.2026 Bezug genommen.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1316/25 W-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118345), vertr. d.: Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), ist am 10.09.2025 um 11:14 Uhr die vorläufige Verwaltung …
810 IN 1316/25 W-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118345), vertr. d.: Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), ist am 10.09.2025 um 11:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.09.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.