Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Westiform GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 470628
EUID
DEB8536.HRA470628
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg
Aktenzeichen
430/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist zur Einwendungserhebung
16.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westiform GmbH & Co.KG ist anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Komplementärin Boos + Hahn Licht-Form-Farbe Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg. Im Rahmen der Schlussphase ist das Schlussverzeichnis niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte können bis zum 16.10.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters einreichen. Die Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Dem Insolvenzgericht wurde die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 15.552.927,27 EUR steht ein Massebestand von 6.841.873,80 EUR zur Verteilung zur Verfügung, abzüglich der Gerichtskosten und der Vergütung sowie Auslagen des Verwalters und des Gläubigerausschusses. Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind gemäß § 54 InsO vorrangig zu begleichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 430/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Boos + Hahn Licht-Form-Farbe Verwaltungsgesellschaft mbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Echle und Klaus Räuber-Grötz
Registergericht: Amtsgericht…
30 IN 430/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Boos + Hahn Licht-Form-Farbe Verwaltungsgesellschaft mbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Echle und Klaus Räuber-Grötz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 470628
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rammersweier Straße 120, 77654 Offenburg, Gz.: 005474-19/mk/BK
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 15.552.927,27 EUR steht ein Betrag von 6.841.873,80 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 430/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Boos + Hahn Licht-Form-Farbe Verwaltungsgesellschaft mbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Echle und Klaus Räuber-Grötz
Registergericht: Amtsgericht…
30 IN 430/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Boos + Hahn Licht-Form-Farbe Verwaltungsgesellschaft mbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Echle und Klaus Räuber-Grötz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 470628
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rammersweier Straße 120, 77654 Offenburg, Gz.: 005474-19/mk/BK
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.10.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Offenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 15.552.927,27 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 6.841.873,80 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 28.08.2025
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