Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Westresidenz Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kattenbusch 8 a, 44649 Herne
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 10762
EUID
DER2201.HRB10762
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 581/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Birkmann
Adresse
Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Eröffnung
11.11.2024 , 10:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.12.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
10.01.2025
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
13.01.2025
Berichtstermin
10.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und auch Renovierung von Häusern durch Dritte, die Vermarktung von Grundstücken und Häusern sowie die Tätigkeit als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft kann alIs Geschäfte vornehmen, die mit dem vorstehenden Zweck im weitesten Sinne zusammenhängen oder diesem zu deinen geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes ubernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigneiderlassungen befugt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westresidenz Verwaltungs GmbH ist beim Amtsgericht Bochum anhängig. Am 10.01.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im Anschluss daran wird am 13.01.2025 der Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Dessen Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der angemeldeten Forderung Rang Nr. 0/46 sowie die Abgabe der Prüfungserklärung gegenüber dem Insolvenzgericht. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westresidenz Verwaltungs GmbH ist am 11.11.2024 um 10:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Birkmann ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 30.12.2024. Der Stichtag für de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westresidenz Verwaltungs GmbH ist am 11.11.2024 um 10:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Birkmann ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 30.12.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.02.2025. Unterlagen sind ab dem 13.01.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum zur Einsicht niedergelegt. Am 13.01.2025 ist Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind zum Sonderinsolvenzverwalter für die Prüfung der angemeldeten Forderung Rang Nr. 0/46 bestellt worden. Am 10.01.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 581/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Westresidenz Verwaltungs GmbH, Kattenbusch 8 a, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Vlatten, Haardstr. 39, 45739 Oer-Erkenschwick und Wanja Frauendörfer, Haardstraße 39, 45739 Oer-Erkensc…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 581/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Westresidenz Verwaltungs GmbH, Kattenbusch 8 a, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Vlatten, Haardstr. 39, 45739 Oer-Erkenschwick und Wanja Frauendörfer, Haardstraße 39, 45739 Oer-Erkenschwick
ist am 10.01.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 581/24
Amtsgericht Bochum, 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 581/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Westresidenz Verwaltungs GmbH, Kattenbusch 8 a, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Vlatten, Haardstr. 39, 45739 Oer-Erkenschwick und Wanja Frauendörfer, Haardstraße 39, 45739 Oer-Erkensc…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 581/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Westresidenz Verwaltungs GmbH, Kattenbusch 8 a, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Vlatten, Haardstr. 39, 45739 Oer-Erkenschwick und Wanja Frauendörfer, Haardstraße 39, 45739 Oer-Erkenschwick
wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, August-Schmidt-Ring 9, 45665 Recklinghausen zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der angemeldeten Forderung Rang Nr. 0/46 sowie Abgabe der Prüfungserklärung gegenüber dem Insolvenzgericht. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
80 IN 581/24
Amtsgericht Bochum, 13.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 581/24
Über das Vermögen
der Westresidenz Verwaltungs GmbH, Kattenbusch 8 a, 44649 Herne,eingetragen beim Amtsgericht Bochum unter HRB 10762, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Vlatten, Haardstr. 39, 45739 Oer-Erkenschwick und Wanja Frauendörfer, Haardst…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 581/24
Über das Vermögen
der Westresidenz Verwaltungs GmbH, Kattenbusch 8 a, 44649 Herne,eingetragen beim Amtsgericht Bochum unter HRB 10762, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Vlatten, Haardstr. 39, 45739 Oer-Erkenschwick und Wanja Frauendörfer, Haardstraße 39, 45739 Oer-Erkenschwick
Geschäftszweig: Errichtung und Renovierung von Häusern durch Dritte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.11.2024, um 10:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 581/24
Amtsgericht Bochum, 11.11.2024
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