Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 30594
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Westrup GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Klöcknerstr. 4, 59368 Werne
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 30594
EUID
DER2402.HRB30594
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 94/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
26.09.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
24.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Montage sowie Handel mit Sonnen-, Wetter- und Sichtschutzanlagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westrup GmbH ist ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters anberaumt. Gegenstand der Versammlung ist die Zustimmung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäftführer. Die Gläubigerversammlung findet am 26.09.2025 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund statt. Zudem werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen (Rang 0, lfd. Nr. 25 bis 32) im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag ist der 24.10.2025; bis zu diesem Tag muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 94/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB30594 eingetragenen Westrup GmbH, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Westrup, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne
Verfahrensb…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 94/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB30594 eingetragenen Westrup GmbH, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Westrup, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig und Partner, Schorlemerstr. 26, 48143 Münster
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer, bestimmt auf
Freitag, 26.09.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
255 IN 94/22
Amtsgericht Dortmund, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 94/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB30594 eingetragenen Westrup GmbH, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Westrup, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne,
Verfarhens…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 94/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB30594 eingetragenen Westrup GmbH, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Westrup, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne,
Verfarhensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Mönig und Partner, Schorlemerstr. 26, 48143 Münster,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0 lfd. Nr. 25 bis 32) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
255 IN 94/22
Amtsgericht Dortmund, 12.09.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.