Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 8925
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Insolvenzprofil
Wettels Industriemontagen GmbH
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ferdinand-Zeppelin-Straße 13, 47445 Moers
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 8925
EUID
DER1304.HRB8925
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
43 IN 37/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Gertrud Metzen
Adresse
Hardenbergstraße 8, 46236 Bottrop
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Fertigung und Montage von industriellen Anlagen aller Art sowie der Rohr-, Maschinen-, Stahl- und Apparatebau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wettels Industriemontagen GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Kleve hat das Verfahren unter dem Aktenzeichen 43 IN 37/21 geführt. Die Forderungen der Gläubiger werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 02.10.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve nieder. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 37/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8925 eingetragenen Wettels Industriemontagen GmbH, Ferdinand-Zeppelin-Straße 13, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gertrud Metzen, Hardenbergs…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 37/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8925 eingetragenen Wettels Industriemontagen GmbH, Ferdinand-Zeppelin-Straße 13, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gertrud Metzen, Hardenbergstraße 8, 46236 Bottrop
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
43 IN 37/21
Amtsgericht Kleve, 01.08.2025
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