Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Energie Agentur Niederrhein GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wiensberg 1, 47574 Goch
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 10562
EUID
DER1304.HRB10562
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
31 IN 36/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
André Dobiey
Adresse
Borsigstraße 2, 47574 Goch
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.08.2025 , 12:51 Uhr
Eröffnung
31.10.2025 , 09:01 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.11.2025
Prüfungstermin
30.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung und Auftragsvermittlung aus allen Bereichen der regenerativen und erneuerbaren Energien und der energetischen Sanierung von Gebäuden an interessierte Personengruppen sowie An- und Verkauf von sämtlichen Produkten, die in dieses Ressort fallen, ferner der Handel mit baukeramischen Produkten der Bauchemie. Es werden Aufträge an Konzessionsträger und Handwerksunternehmen (Kooperationspartner) vermittelt, die der Handwerksordnung (HandwO) unterliegen und die die nachweisliche fachliche Qualifikation inne haben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energie Agentur Niederrhein GmbH, Wiensberg 1, 47574 Goch, ist die Eröffnung am 31.10.2025 um 09:01 Uhr erfolgt. Das Verfahren beruht auf einem Antrag der Schuldnerin vom 30.07.2025 aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zuvor wurden am 05.08.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und André Dobiey als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der nunmehr bestellte Insolvenzverwalter ist André Dobiey. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 18.111.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 30.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 36/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 10562 eingetragenen Energie Agentur Niederrhein GmbH, Wiensberg 1, 47574 Goch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Roßmüller, Wiensberg 1, 4757…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 36/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 10562 eingetragenen Energie Agentur Niederrhein GmbH, Wiensberg 1, 47574 Goch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Roßmüller, Wiensberg 1, 47574 Goch
Geschäftszweig: Die Beratung u. Auftragsvermittlung aus allen Bereichen der regenerativen u. erneuerbaren Energien u. der energetischen Sanierung von Gebäuden an interessierte Personengruppen pp.
ist am 05.08.2025, um 12:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird André Dobiey, Flutstraße 37, 47533 Kleve bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
31 IN 36/25
Amtsgericht Kleve, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 36/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 10562 eingetragenen Energie Agentur Niederrhein GmbH, Wiensberg 1, 47574 Goch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Roßmüller, Wiensberg 1, 47574 Goch
Geschäftszweig: Die Beratung …
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 36/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 10562 eingetragenen Energie Agentur Niederrhein GmbH, Wiensberg 1, 47574 Goch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Roßmüller, Wiensberg 1, 47574 Goch
Geschäftszweig: Die Beratung u. Auftragsvermittlung aus allen Bereichen der regenerativen u. erneuerbaren Energien u. der energetischen Sanierung von Gebäuden an interessierte Personengruppen pp.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.10.2025, um 09:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt André Dobiey, Borsigstraße 2, 47574 Goch.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.12.2025.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 02.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -7 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
31 IN 36/25
Kleve, 31.10.2025
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