Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WEZEK GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 1508
EUID
DET2214V.HRB1508
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 53/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261-304790
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.08.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der WEZEK GmbH ist am 07.08.2026 um 11:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin durch das Amtsgericht Betzdorf erfolgt. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Betzdorf einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 53/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WEZEK GmbH, Industriegebiet, Industriestraße 6, 57520 Steinebach (AG Montabaur, HRB 1508), vertr. d.: Leonie Polzien, Bitzen OT Dünebusch, (Geschäftsführerin), ist am 07.08.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin …
11 IN 53/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WEZEK GmbH, Industriegebiet, Industriestraße 6, 57520 Steinebach (AG Montabaur, HRB 1508), vertr. d.: Leonie Polzien, Bitzen OT Dünebusch, (Geschäftsführerin), ist am 07.08.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 07.08.2026
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