Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WF Fottner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Im Bärengarten 4, 72116 Mössingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 748820
EUID
DEB8534.HRB748820
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 25/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Lutz
Adresse
Schillerstraße 1, 78628 Rottweil
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
16.05.2024
Forderungsanmeldefrist
07.10.2024
Forderungsanmeldefrist
02.04.2025
Schlusstermin
16.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Vertrieb von Werkzeugen, insbesondere von Kunststoffspritzguss, ALU-Druckgusswerkzeugen oder Zink- Druckgusswerkzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WF Fottner GmbH erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 02.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail, sondern nur formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben unter Angabe des Aktenzeichens oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WF Fottner GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Rottweil ist. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker vertreten. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WF Fottner GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Rottweil ist. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker vertreten. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte der RWT Anwaltskanzlei GmbH in Reutlingen. Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Bekanntmachungen zur Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren veröffentlicht. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zu verschiedenen Terminen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Fristen endeten zunächst am 16.05.2024, später am 07.10.2024 und schließlich am 02.04.2025. Nach Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfristen gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WF Fottner GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Rottweil. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Fristen zur schriftlichen Widerspruchsmöglichkeit gegen nachträglich angemeldete Forderungen gesetzt, wobe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WF Fottner GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Rottweil. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Fristen zur schriftlichen Widerspruchsmöglichkeit gegen nachträglich angemeldete Forderungen gesetzt, wobei die letzte bekannte Frist am 02.04.2025 endete. Später wurde der Schlusstermin gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis einschließlich 16.10.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 312.119,10 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 47.092,87 EUR gegenübersteht. Von diesem Massebestand sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Alexander Lutz, wurden festgesetzt. Das Verfahren ist mit der Schlussverteilung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT A…
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT Anwaltskanzlei GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Charlottenstraße 49, 72764 Reutlingen, Gz.: si/si 073107-21/2021-012266
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 16.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 25.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT A…
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT Anwaltskanzlei GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Charlottenstraße 49, 72764 Reutlingen, Gz.: si/si 073107-21/2021-012266
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 05.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT A…
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT Anwaltskanzlei GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Charlottenstraße 49, 72764 Reutlingen, Gz.: si/si 073107-21/2021-012266
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 07.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 13.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT A…
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT Anwaltskanzlei GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Gz.: si/si 073107-21/2021-012266
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.10.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 312.119,10 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 47.092,87 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 17.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT A…
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT Anwaltskanzlei GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Gz.: si/si 073107-21/2021-012266
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Lutz, Schillerstraße 1, 78628 Rottweil, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 71.982,20 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 17.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT A…
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT Anwaltskanzlei GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Gz.: si/si 073107-21/2021-012266
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Lutz, Schillerstraße 1, 78628 Rottweil, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 78.358,12 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 4.849,65 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Auslagenpauschale war in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Zustellkosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 17.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT A…
2 IN 25/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WF Fottner GmbH, Mühlheimer Straße 101, 72186 Empfingen, vertreten durch die Geschäftsführer Yuren Ke und Rolf Welker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748820
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RWT Anwaltskanzlei GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Gz.: si/si 073107-21/2021-012266
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 312.119,10 EUR steht ein Betrag von 47.092,87 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 17.08.2026
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