Vorläufiges Insolvenzverfahren Nordrhein-Westfalen HRB 17665

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

WF Gebäudetechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 17665
EUID
DER2201.HRB17665

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 78/21
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Christian Klein
Adresse
Josef-Baumann-Str. 7, 44805 Bochum

Termine & Fristen

Amtsausübung vorläufiger Verwalter
16.02.2021
Amtsausübung vorläufiger Verwalter
29.03.2021
Vergütungsfestsetzung
16.02.2024

Gegenstand des Unternehmens

ist die Planung, Überprüfung, Begutachtung und Ausführung von und der Handel mit Elektroinstallationen jeder Art einschließlich Kälte- und Klimatechnik, Netzwerktechnik, Sicherheitstechnik, Gebäudeleittechnik und -automation und sonstiger elektrischer Betriebsmittel sowie deren Reparatur und Wartung und die Planung und Umsetzung betrieblicher Sicherheit, bodennaher Verkehrsdienstleistungen, technischer Befestigungslösungen, Brandschutz und Mediengestaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WF Gebäudetechnik GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christian Klein, hat sein Amt vom 16.02.2021 bis zum 29.03.2021 ausgeübt. Das verwaltete Vermögen belief sich auf 85.372,01 EUR. Der Amtsgericht Bochum hat am 16.02.2024 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dabei wurde ein Gesamtvergütungssatz von 60 % angesetzt, begründet durch einen obstruierenden Geschäftsführer, ungeordnete Buchhaltung und fehlende Unterlagen. Die Tätigkeit umfasste die Sicherung und Bewertung von Fahrzeugen sowie technischen Anlagen. Der Schuldnervertreter hat nur rudimentäre Auskünfte erteilen können, was zu einem deutlich erhöhten Mehraufwand führte. Die Buchhaltung war ungeordnet und betraf auch gruppenübergreifend weitere Firmen. Der vorläufige Verwalter musste 23 Umzugskartons mit ca. 160 Ordnern auswerten. Es wurden Leasing- und Drittrechtsinhaber kontaktiert. Das Verfahren wird als mehr doppelt so schwierig wie ein durchschnittliches vorläufiges Insolvenzverfahren bewertet. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 78/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17665 eingetragenen WF Gebäudetechnik GmbH, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Osman El Zein, Hattinger Str. 86, 44789 Bo…

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