Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 9559
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Insolvenzprofil
ZFV zahnärztlicher Fach-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrich der Große 64, 44628 Herne
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 9559
EUID
DER2201.HRB9559
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 148/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dorothee Madsen
Adresse
Meinolphstr. 10, 44789 Bochum
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.02.2024 , 14:45 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.06.2024
Berichtstermin
27.06.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
27.06.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungsstichtag
17.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung, der Verlag und der Vertrieb von Druckerzeugnissen insbesondere zahnmedizinischen Inhalts. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZFV zahnärztlicher Fach-Verlag Gesellschaft mit beschränakteter Haftung wurde am 19.02.2024 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dorothee Madsen getroffen. Das Insolvenzverfahren ist am 01.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 16.02.2024. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Veräußerung wesentlicher immaterieller Vermögenswerte im Wert von 206.000,00 € zzgl. Umsatzsteuer an die mgo Fachverlage GmbH & Co. KG als besonders bedeutsame Rechtshandlung angeordnet. Am 02.05.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch die Insolvenzverwalterin eingegangen. Ein Termin zur Gläubigerversammlung sowie zum Prüfungstermin findet am 27.06.2024 statt. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurde ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 17.11.2025 festgesetzt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 148/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9559 eingetragenen ZFV zahnärztlicher Fach-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedrich der Große 64, 44628 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsfüh…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 148/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9559 eingetragenen ZFV zahnärztlicher Fach-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedrich der Große 64, 44628 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Bohl, und Herrn Dr. Ingo-Wolfram Paeske, und Herrn Dr. Rolf Hinz,
Geschäftszweig: Herstellung,Verlag und Vertrieb von Druckerzeugnissen insbesondere zahnmedizinischen Inhalts
ist am 19.02.2024, um 14:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 148/24
Amtsgericht Bochum, 19.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 148/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9559 eingetragenen ZFV zahnärztlicher Fach-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedrich der Große 64, 44628 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 148/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9559 eingetragenen ZFV zahnärztlicher Fach-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedrich der Große 64, 44628 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Bohl, und Herrn Dr. Ingo-Wolfram Paeske, und Herrn Dr. Rolf Hinz,
ist am 02.05.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 148/24
Amtsgericht Bochum, 06.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 148/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9559 eingetragenen ZFV zahnärztlicher Fach-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, gegründet am 29.08.1974, Friedrich der Große 64, 44628 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 148/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9559 eingetragenen ZFV zahnärztlicher Fach-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, gegründet am 29.08.1974, Friedrich der Große 64, 44628 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Bohl, und Herrn Dr. Ingo-Wolfram Paeske, und Herrn Dr. Rolf Hinz,
Geschäftszweig: Herstellung,Verlag und Vertrieb von Druckerzeugnissen insbesondere zahnmedizinischen Inhalts
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 27.06.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
Die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, hier insbesondere die Veräußerung der wesentlichen immateriellen Vermögenswerte der Schuldnerin zu einem Kaufpreis i.H.v. 206.000,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer an die mgo Fachverlage GmbH & Co. KG.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 148/24
Amtsgericht Bochum, 01.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 148/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9559 eingetragenen ZFV zahnärztlicher Fach-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedrich der Große 64, 44628 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 148/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9559 eingetragenen ZFV zahnärztlicher Fach-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedrich der Große 64, 44628 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Bohl, und Herrn Dr. Ingo-Wolfram Paeske, und Herrn Dr. Rolf Hinz,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 117 bis lfd. Nr. 132
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 148/24
Amtsgericht Bochum, 07.10.2025
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