Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WFT Werkzeug- und Frästechnik GmbH (WFT)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 110218
EUID
DEP2408.HRB110218
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Holzminden
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Nikolas Otto
Adresse
Schiffgraben 13, 30159 Hannover
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der WFT Werkzeug- und Frästechnik GmbH ist am 12.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Nikolas Otto bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 20/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WFT Werkzeug- und Frästechnik GmbH (WFT), Hohe Warte 9, 31073 Delligsen (AG Hildesheim, HRB 110218), vertr. d.: 1. Stefan Lühr, Hohe Warte 9, 31073 Delligsen, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin…
10 IN 20/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WFT Werkzeug- und Frästechnik GmbH (WFT), Hohe Warte 9, 31073 Delligsen (AG Hildesheim, HRB 110218), vertr. d.: 1. Stefan Lühr, Hohe Warte 9, 31073 Delligsen, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Nikolas Otto, Schiffgraben 13, 30159 Hannover bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 12.05.2026
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