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Insolvenzprofil
Gleis 4 UG (haftungsbeschänkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ladestraße 1, 29553 Bienenbüttel
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 206546
EUID
DEP2507.HRB206546
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 49/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralf Müller
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
18.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gastronomie
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gleis 4 UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralf Müller hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch das Amtsgericht Uelzen erfolgt ist. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Verwalter erhält die Erlaubnis, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Zudem ist die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben worden. Als Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist der 18.08.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels kostendeckender Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Verwalters schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 191,45 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gleis 4 UG (haftungsbeschänkt), Ladestraße 1, 29553 Bienenbüttel (AG Lüneburg, HRB 206546), vertr. d.: Andreas Steinbach, Bleckeder Landstraße 9, 21337 Lüneburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralf Mülle…
7 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gleis 4 UG (haftungsbeschänkt), Ladestraße 1, 29553 Bienenbüttel (AG Lüneburg, HRB 206546), vertr. d.: Andreas Steinbach, Bleckeder Landstraße 9, 21337 Lüneburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralf Müller Uelzen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse - soweit vorhanden - zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gleis 4 UG (haftungsbeschänkt), Ladestraße 1, 29553 Bienenbüttel (AG Lüneburg, HRB 206546), vertr. d.: Andreas Steinbach, Bleckeder Landstraße 9, 21337 Lüneburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5…
7 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gleis 4 UG (haftungsbeschänkt), Ladestraße 1, 29553 Bienenbüttel (AG Lüneburg, HRB 206546), vertr. d.: Andreas Steinbach, Bleckeder Landstraße 9, 21337 Lüneburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 18.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 191,45 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Uelzen, 08.05.2026
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