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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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ist die Vermarktung von Out-of-Home-Werbung, insbesondere die Vermittlung von Werbeflächen, Werbeträgern und sonstigen Werbemedien, sowie der Erwerb bzw. die Anmietung von Werbeflächen, auch soweit damit Immobilienerwerb verbunden ist.
Das Amtsgericht Duisburg hat am 23.07.2026 um 10:02 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der White Screen Media GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32121, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcus Nierkens bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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