Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 17204
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Whitesell Management GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Furtherstr. 24 - 26, 41462 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 17204
EUID
DER1102.HRB17204
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 19/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Aufhebung
29.07.2026 , 08:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der Whitesell Germany GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuss.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Whitesell Management GmbH, Furtherstraße 24-26, 41462 Neuss, ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 29.07.2026 um 8:00 Uhr aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 19/15 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17204 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Robert Ray Wiese vertreten. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 19/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17204 eingetragenen Whitesell Management GmbH, Furtherstraße 24-26, 41462 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Ray Wiese,
Insolvenzverwalter: …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 19/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17204 eingetragenen Whitesell Management GmbH, Furtherstraße 24-26, 41462 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Ray Wiese,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
wird heute, am 29.07.2026, um 8:00 Uhr nach § 200 InsO nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 19/15
Amtsgericht Düsseldorf, 29.07.2026
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