Eröffnungsbeschluss Nordrhein-Westfalen HRB 95605

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Insolvenzprofil

why worry GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schanzenstraße 39c, 51063 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 95605
EUID
DER3306.HRB95605

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 351/24
Phase
Eröffnungsbeschluss

Termine & Fristen

Elektronische Einsicht
03.07.2026
Prüfungstermin
24.07.2026

Gegenstand des Unternehmens

die Betreuung und Vermittlung von Fach- und Führungskräften in der digitalen und IT-Welt. Die why worry GmbH agiert als eigenständiges Unternehmen innerhalb der Digitalagenturgruppe sunzinet. Dabei werden international tätige Unternehmen und Agenturen bei der Besetzung von Vakanzen, sowohl in den Bereichen Webentwicklung, IT & Softwareentwicklung, Digital- Advertising & Marketing, Mobile Business und E-Commerce, als auch bei der Besetzung von klassischen Berufsbildern aus dem digitalen Agenturumfeld und der IT-Branche, wie z.B. Projekt-, Sales- und Account Management, beraten und unterstützt.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der why worry GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95605, angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 24.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 03.07.2026 in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt. Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführer der GmbH sind Herr Alexander Gruhler und Herr Felix Schulze. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingelegt werden muss.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 351/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95605 eingetragenen why worry GmbH, Schanzenstr. 21, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Gruhler, Schanzenstraße 39 c, 51063 K…

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