Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 12299
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Insolvenzprofil
WiBo am Kreisel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Brölbahnstraße 1, 51545 Waldbröl
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 12299
EUID
DER3208.HRB12299
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 54/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Silke Hergt
Adresse
Am Sonnenhang 31, 51588 Nümbrecht
Termine & Fristen
Beschluss Aufhebung
22.07.2026
Berichtigung Beschluss Einstellung
05.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben einer Gaststätte und einer Bowlinganlage.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WiBo am Kreisel GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Ursprünglich wurde durch das Amtsgericht Bonn mit Beschluss vom 22.07.2026 die Aufhebung des Verfahrens angeordnet. Dieser Beschluss wurde jedoch durch einen weiteren Beschluss vom 05.08.2026 berichtigt. Das Verfahren ist nunmehr mangels Masse eingestellt worden. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12299 eingetragen und wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin Frau Silke Hergt vertreten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 54/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12299 eingetragenen WiBo am Kreisel GmbH, Brölbahnstr. 1, 51545 Waldbröl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Silke Hergt, Am Sonnenhang 31 , 51588 Nümbrecht
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Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 54/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12299 eingetragenen WiBo am Kreisel GmbH, Brölbahnstr. 1, 51545 Waldbröl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Silke Hergt, Am Sonnenhang 31 , 51588 Nümbrecht
wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 54/17
Amtsgericht Bonn, 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 54/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12299 eingetragenen WiBo am Kreisel GmbH, Brölbahnstr. 1, 51545 Waldbröl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Silke Hergt, Am Sonnenhang 31 , 51588 Nümbrec…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 54/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12299 eingetragenen WiBo am Kreisel GmbH, Brölbahnstr. 1, 51545 Waldbröl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Silke Hergt, Am Sonnenhang 31 , 51588 Nümbrecht
wird der Beschluss vom 22.07.2026 (veröffentlicht am 27.07.2026) dahingehend berichtigt, dass das Verfahren nicht aufgehoben sondern mangels Masse eingestellt wird.
99 IN 54/17
Amtsgericht Bonn, 05.08.2026
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