Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wichelhaus GmbH & Co. KG Maschinenfabrik
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Feuerbachstraße 12A, 42719 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 23144
EUID
DER1608.HRA23144
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 189/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.09.2025 , 09:00 Uhr
Berichtstermin
13.05.2026 , 10:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzveröffnungsverfahren über das Vermögen der Wichelhaus GmbH & Co. KG Maschinenfabrik ist am 24.09.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt und Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verlauf wurde am 23.04.2026 die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingereicht. Für das Verfahren ist ein Termin zur Berichterstattung des Insolvenzverwalters sowie zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung des Unternehmens oder eines Betriebes, des Warenlagers im Ganmen gemäß Unternehmenskaufvertrag vom 31.03.2026 zu einem Kaufpreis von mindestens 130.000,00 € an die Käuferin JAM Pro-Solutions GmbH, auf den 13.05.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 189/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 23144 eingetragenen Wichelhaus GmbH & Co. KG Maschinenfabrik, Feuerbachstr. 12 a, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 189/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 23144 eingetragenen Wichelhaus GmbH & Co. KG Maschinenfabrik, Feuerbachstr. 12 a, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 35243 eingetragene WI Verwaltungs GmbH, Feuerbachstr. 12 a, 42719 Solingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Demtröder, Feuerbachstr. 12 a, 42719 Solingen,
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung des Unternehmens oder eines Betriebes, des Warenlagers im Ganzen gem. Unternehmenskaufvertrag vom 31.03.2026 zu einem Kaufpreis von mindestens € 130.000,00 an die Käuferin JAM Pro-Solutions GmbH, geschäftsansässig Aachener Str. 222, 50931 Köln
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 13.05.2026, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
507 IN 189/25
Amtsgericht Wuppertal, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 189/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 23144 eingetragenen Wichelhaus GmbH & Co. KG Maschinenfabrik, Feuerbachstr. 12 a, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 189/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 23144 eingetragenen Wichelhaus GmbH & Co. KG Maschinenfabrik, Feuerbachstr. 12 a, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 35243 eingetragene WI Verwaltungs GmbH, Feuerbachstr. 12 a, 42719 Solingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Demtröder, Feuerbachstr. 12 a, 42719 Solingen,
ist am 23.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
507 IN 189/25
Amtsgericht Wuppertal, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 189/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 23144 eingetragenen Wichelhaus GmbH & Co. KG Maschinenfabrik, Feuerbachstr. 12 a, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesell…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 189/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 23144 eingetragenen Wichelhaus GmbH & Co. KG Maschinenfabrik, Feuerbachstr. 12 a, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 35243 eingetragene WI Verwaltungs GmbH, Feuerbachstr. 12 a, 42719 Solingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Demtröder, Feuerbachstr. 12 a, 42719 Solingen,
ist am 24.09.2025, um 09:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 189/25
Amtsgericht Wuppertal, 24.09.2025
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