Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wickeder Transportgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 18367
EUID
DER2402.HRB18367
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 38/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2025 , 14:46 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 10:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.09.2025
Berichtstermin
30.09.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
30.09.2025 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wickeder Transportgesellschaft mbH ist am 01.07.2025 um 10:25 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 14.04.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.09.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist am 30.09.2025 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Dortmund angesetzt. Am 09.07.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wickeder Transportgesellschaft mbH ist am 01.07.2025 um 10:25 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 14.04.2025 bei Gericht eingegangen. Zuvor waren bereits am 23.04.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wickeder Transportgesellschaft mbH ist am 01.07.2025 um 10:25 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 14.04.2025 bei Gericht eingegangen. Zuvor waren bereits am 23.04.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 05.09.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 30.09.2025 um 10:30 Uhr angesetzt. Am 09.07.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 38/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 18367 eingetragenen Wickeder Transportgesellschaft mbH, gegründet am 10.03.2004, Tronjestr. 17, 44319 Dortmund, frühere Anschrift: Niederadener Str. 115, 44532 Lünen,, gesetzlich vertreten durch…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 38/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 18367 eingetragenen Wickeder Transportgesellschaft mbH, gegründet am 10.03.2004, Tronjestr. 17, 44319 Dortmund, frühere Anschrift: Niederadener Str. 115, 44532 Lünen,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Hunkemöller,
Geschäftszweig: Durchführung von Transporten im Güternah- und fernverkehr sowie die Übernahme von Organisationsaufgaben, Nebengeschäften und Serviceleistungen aller Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2025, um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund, Telefon: 0231/589600, Fax: 023158960100.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 30.09.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
254 IN 38/25
Dortmund, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 38/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 18367 eingetragenen Wickeder Transportgesellschaft mbH, Tronjestr. 17, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Hunkemöller,
ist a…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 38/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 18367 eingetragenen Wickeder Transportgesellschaft mbH, Tronjestr. 17, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Hunkemöller,
ist am 09.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
254 IN 38/25
Amtsgericht Dortmund, 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 38/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 18367 eingetragenen Wickeder Transportgesellschaft mbH, Tronjestr. 17, 44319 Dortmund, frühere Anschrift: Niederadener Str. 115, 44532 Lünen,, gesetzlich vert…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 38/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 18367 eingetragenen Wickeder Transportgesellschaft mbH, Tronjestr. 17, 44319 Dortmund, frühere Anschrift: Niederadener Str. 115, 44532 Lünen,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Niedenführ, Niederadener Str. 115, 44532 Lünen
Geschäftszweig: Durchführung von Transporten im Güternah- und fernverkehr sowie die Übernahme von Organisationsaufgaben, Nebengeschäften und Serviceleistungen aller Art
ist am 23.04.2025, um 14:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
254 IN 38/25
Amtsgericht Dortmund, 23.04.2025
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