Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wiebrock Mess- und Regeltechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Maschstr. 22, 32052 Herford
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 7055
EUID
DER2108.HRB7055
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 224/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
23.01.2024 , 11:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Geräten der Meß- und Regeltechnik sowie von Armaturen.Die Gesellschaft kann auch gleiche und ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Geschäfte führen und alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die mit dem von der Gesellschaft betriebenen Zweck im Zusammenhang stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wiebrock Mess- und Regeltechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 7055, ist eröffnet. Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführer sind Dirk Wiebrock, Dennis Cording, Tina Perschke und Dirk Cording. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte der Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Bad Oeynhausen bestellt. Das Amtsgericht Bielefeld hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung bestimmt, die am 23.01.2024 um 11:45 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld stattfindet. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Veräußerung des Betriebsvermögens der Schuldnerin gemäß den §§ 276, 160, 161 InsO. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger an der Versammlung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin automatisch als erteilt. Die Bekanntmachung wurde am 29.12.2023 vom Amtsgericht Bielefeld veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 224/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 7055 eingetragenen Wiebrock Mess- und Regeltechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Maschstraße 22, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch die Geschäft…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 224/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 7055 eingetragenen Wiebrock Mess- und Regeltechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Maschstraße 22, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Wiebrock und Herrn Dennis Cording und Frau Tina Perschke und Herrn Dirk Cording
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 276, 160, 161 InsO), hier: Veräußerung des Betriebsvermögens,
bestimmt auf
Dienstag, 23.01.2024, 11:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 224/21
Amtsgericht Bielefeld, 29.12.2023
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