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Insolvenzprofil
SWB Schmedthenke Werkzeugbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lupinenweg 27, 33334 Gütersloh
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 3551
EUID
DER2103.HRB3551
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 685/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.02.2024
Prüfungstermin
19.03.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
20.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und Modellen aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen neu gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 01.01.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWB Schmedthenke Werkzeugbau GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 16.10.2023 wegen Zahlungsunfähigkeit. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2024 beim Sachwalter anzumelden. Ein Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Beschlussfassung über verschiedene Gegenstände ist für den 19.03.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bielefeld angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 05.03.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWB Schmedthenke Werkzeugbau GmbH ist am 01.01.2024 um 13:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mike Westk…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWB Schmedthenke Werkzeugbau GmbH ist am 01.01.2024 um 13:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 27.02.2024. Ein Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen war ursprünglich für den 19.03.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag hierfür ist der 20.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 685/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3551 eingetragenen SWB Schmedthenke Werkzeugbau GmbH, Lupinenweg 27, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Schmedthenke, Braunholzstr. 31, 33378 Rheda-Wied…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 685/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3551 eingetragenen SWB Schmedthenke Werkzeugbau GmbH, Lupinenweg 27, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Schmedthenke, Braunholzstr. 31, 33378 Rheda-Wiedenbrück und Herrn Carsten Schmedthenke, Ostenholz 4, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und Modellen aller art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.01.2024, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 19.03.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 685/23
Bielefeld, 01.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 685/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3551 eingetragenen SWB Schmedthenke Werkzeugbau GmbH, Lupinenweg 27, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Schmedthenke, Braunhol…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 685/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3551 eingetragenen SWB Schmedthenke Werkzeugbau GmbH, Lupinenweg 27, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Schmedthenke, Braunholzstr. 31, 33378 Rheda-Wiedenbrück und Herrn Carsten Schmedthenke, Ostenholz 4, 33378 Rheda-Wiedenbrück
vertreten durch
Rechtsanwälte ResNova , Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
43 IN 685/23
Amtsgericht Bielefeld, 02.07.2026
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